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Regierung plant neue knallharte Corona-Maßnahmen

Die Corona-Maßnahmen werden in immer mehr Länder gelockert, wie zum Beispiel in Dänemark. Einige schaffen sie gleich ganz ab, wie unter anderem Großbritannien. Neue knallharte Einschränkungen plant hingegen die deutsche Bundesregierung in Berlin.

Am Dienstag haben die Bundesländer einen Corona-Plan für die Zeit des Herbsts und des Winters erhalten. Verschickt hat dieses Papier das Bundesgesundheitsministerium. In diesem hochbrisanten Dokument heißt es dazu, dass aller Voraussicht nach ein neuer Lockdown, der entscheidende Einschränkungen in der zweiten und dritten Corona-Welle mit sich gebracht hat, nicht mehr notwendig sein wird. Im Umkehrschluss heißt dies aber, dass ein neuer, milderer Lockdown somit denkbar ist und wohl sogar schon in Planung ist.

Die Regierung will somit schon Anfang oder Mitte des nächsten Monats die Corona-Regeln für Millionen Bürger im ganzen Land anziehen. Und das unabhängig von der jeweiligen Inzidenz. So werden nur noch Personen, die über einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis verfügen dann ein Restaurant besuchen, in einem Hotel übernachten oder an einer Veranstaltung in Innenräumen teilnehmen oder einen Friseur besuchen dürfen.

Zusammengefasst heißt dies, dass Bundesländer, in denen die Möglichkeit besteht, dass Gäste ein Restaurant ohne Test besuchen, hier dann nachschärfen müssen. Im Moment würde das dann Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen betreffen.

Und für Ungeimpfte kann es dann sogar noch viel härter kommen. Diese rund 32 Millionen Menschen im Land könnten dann unter Umständen überall vor verschlossenen Türen stehen. Und dann hilft hier auch kein negativer Test mehr. Es ist geplant, dass dann ein Restaurantbesuch für nichtgeimpfte Personen vollständig untersagt wird, wenn eine bestimmte Inzidenz oder Auslastung in den Krankenhäusern einen kritischen Punkt erreicht ist. In dem Papier ist das unter dem Punkt „Ausschluss von der Teilnahme nicht geimpfter Personen an Veranstaltungen und in der Gastronomie“ zu finden.

An die Stelle der bisherigen „3G“-Regel, die eine Teilnahme für Geimpfte, Genesene oder getestete Personen an gesellschaftlichen Ereignissen ermöglicht, soll dann die Regel nach „2G“ treten. Somit wird der Zutritt nur noch Personen mit einem Impf- oder Genesenennachweis möglich sein. Die Tür bleibt dann für ungeimpfte Personen auch mit Test verschlossen. Auch wird es bis in das Frühjahr 2022 eine Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel geben, unabhängig davon, ob die Personen geimpft sind oder nicht.