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RKI ändert Genesenen-Status: Darauf müssen Betroffene jetzt achten

Am Wochenende wurde bekannt, dass das RKI die Gültigkeit des Genesenen-Status erheblich verkürzt hat. Doch was bedeutet das nun für die Betroffenen? Und wie sollten Menschen reagieren, damit auch weiterhin die 2G- und 3G-Regeln eingehalten werden. Ein ganz besonderes Auge sollte auf Reisen gelegt werden, denn da kann es nun schnell zu Quarantäne-Anordnungen kommen.

Die Gültigkeit des Gensensen-Status von einer nachweislichen Corona-Infektion hat das RKI mit sofortiger Wirkung von 180 Tage auf nur noch 90 Tage reduziert. Die Bundesländer sind nun aufgefordert, die neuen Fristen in ihre derzeitigen Verordnungen einzuarbeiten. Bislang galt eine einheitliche Regelung, die besagt, dass dieser Zustand für 180 Tage gültig ist. Da nun aber viele Menschen dazu angehalten werden, sich impfen zu lassen, könnten auch entsprechende Übergangsfristen gelten, um einen Termin zu vereinbaren.

Abhängig ist der Status, ob die Betroffenen vor ihrer Genesung geimpft waren oder nicht. Um eine Auffrischung der Impfung sollten sich demnach alle bemühen, die vor dem Nachweis einer Infektion nicht geimpft waren. Hier empfiehlt das RKI nach frühestens drei Monaten zu handeln. Betroffene gelten zu diesem Zeitpunkt als grundimmunisiert, was aber immer noch einen negativen Antigen-Schnelltest bedarf, um Unternehmen mit einer 2G-Regelung betreten zu können. Im Gegenzug gilt man als nicht geimpft, wenn man sich nicht impfen lässt und hat ein Zutrittsverbot in 2G- oder auch 2G-Plus-Unternehmen. 3G-Betriebe verlangen dann einen negativen Schnelltest.

Wichtig ist für Betroffene, dass sie gut zwei Wochen vor dem Ablauf ihres Genesenen-Status aktiv werden und einen Termin für eine Impfung vereinbaren. So empfiehlt es sich, dass 75 Tage nach der Bescheinigung eine positiven PCR-Tests der Impftermin stehen sollte, um nicht Gefahr zu laufen, dass man als „ungeimpft“ gilt. Erst zwei Wochen nach der Impfung wird dann wieder der Status „geimpft“ erreicht. Aber es bleibt abzuwarten, inwieweit es aktualisierte Fristen gibt.

Eine Grundimmunisierung hat derjenige erreicht, der vor der Erkrankung bereits geimpft war. Der Status „geboostert“ kann dann durch eine Auffrischungsimpfung nach drei Monaten erreicht werden. Der Antigen-Schnelltest in 2G-Plus-Betrieben entfällt dadurch. Eine neuerliche Impfung entfällt zudem für Menschen, die vor der Erkrankung bereits ihre dritte Impfung erhalten hatten.

Das Auswärtige Amt könnte die Vorgaben vom RKI schon in dieser Woche übernehmen, was eine Aktualisierung der Einreisebestimmungen zur Folge hätte. So gilt als ungeimpft, wer über drei Monate den Genesenen-Status besitzt und in dieser Zeit nach Deutschland fliegt. Eine Quarantäne-Pflicht gilt dann, wenn man aus einem Hochrisikogebiet kommt.

Im Umkehrschluss gelten für Reisende ins Ausland die Bestimmungen im Zielland. Auch hier ist genau drauf zu achten, denn es gibt allein in Europa Verfallsdaten des Genesenen-Status von drei, fünf oder sechs Monaten. Sollten Reisende unsicher sein, so können in der Regel die Fluggesellschaften oder das Auswärtige Amt behilflich sein.