Schnelles Ende der 2G-Regel: Gericht kassiert Maßnahmen

Das ist eine Wendung, die es in sich hat. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in einer Eilentscheidung die 2G-Regel gekippt. Die Richter sehen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz dadurch verletzt, wenn es nur Geimpften und Genesenen erlaubt sein soll, Geschäfte im niedersächsischen Einzelhandel zu betreten.

In Niedersachsen gilt die Regel, wonach lediglich Genesene und Geimpfte ein Geschäft im Einzelhandel betreten dürfen, erst seit kurzer Zeit. Diese Maßnahme ist nun kurzfristig vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg kassiert worden. Zur Begründung heißt es von Seiten des Gerichts, dass es zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie nicht notwendig ist, diese Maßnahme durchzuführen. Auch weisen die Richter darauf hin, dass dies nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Dies geht aus einer Mitteilung hervor, die am Donnerstag bekannt wurde.

Das ist insbesondere dadurch bemerkenswert, da die neue Regelung im Einzelhandel von Niedersachsen erst seit Montag in Kraft ist. Diese schließt Personen vom Betreten von Einzelhandelsflächen aus, die nicht geimpft sind oder innerhalb der letzten Monate von einer Infektion genesen sind. Lediglich in Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs dürfen Ungeimpfte dann betreten.

Diese Regelung ist nun nach einem Entscheid der 13. Senats an dem Gericht vorläufig außer Kraft gesetzt worden, nachdem ein Unternehmer aus Niedersachsen dagegen geklagt hatte. Auf Grund seines Angebots, die in seinen Filialen des Einzelhandels erhältlich sind, sei dieser als Einzelhändler mit Mischsortiment zu betrachten und daher fiel er unter diese Regelung.

Eine einfache Übertragung von wissenschaftlichen Erkenntnissen, welche in geschlossenen Räumen, etwa Fitnessstudios, gewonnen wurden, können nicht ohne weiteres erfolgen, so die Begründung des Gerichts. Es bestehe auch immer noch die Möglichkeit, dass die Kunden zum Tragen von FFP2-Masken im Handel verpflichtet werden. Auch lässt das Land nicht erkennen, dass die Erforschung von Infektionswegen deutlich erhöht worden ist, damit die Schutzmaßnahmen entsprechend angepasst werden können.

Die Kritik an den neuen Maßnahmen kam umgehend auf, als die Regeln von der niedersächsischen Landesregierung beschlossen wurden. Sie äußersten massive Bedenken gegen die 2G-Regel und befürchteten, dass in den Innenstädten das Weihnachtsgeschäft damit komplett zum Erliegen kommt.

Auch in anderen Bundesländern werden nach der Entscheidung in Lüneburg Forderungen nach dem Ende der Regelung laut. In Hessen sprach sich unter anderem der dortige Industrie- und Handelskammertag für die Aufhebung der Maßnahmen aus. Am Donnerstag sagte die Präsidentin Kirsten Schoder-Steinmüller: „Die Landesregierung sollte 2G auch im hessischen Einzelhandel beenden. Es sollten schnellstmöglich wieder alle Läden uneingeschränkt öffnen dürfen – natürlich mit Abstand, Masken und Hygienekonzept.“