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SPD und CDU/CSU verschärfen die Bundes-„Notbremse“

Union und SPD kommen sich im Ringen um eine bundeseinheitliche Corona-Notbremse näher. Einigen Bundesländern dürfte dies nicht gefallen. Für Schulschließungen soll es demnach ab einer Inzidenz von 100 eine verbindliche Vorgabe geben.

Einem Bericht zufolge wollen die Fraktionen der CDU/CSU und SPD den Entwurf der Bundesregierung zum Infektionsschutzgesetz verschärfen. Am Samstag haben demnach die Fraktionen verhandelt und sich in den Positionen angenähert, berichtet die „Welt am Sonntag“. Nach Angaben von Reuters bestand die Union darauf, Schulen nicht erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 zu schließen. Vorgesehen war dies im Entwurf der Bundesregierung, Gesundheitsexperten erachten dies aber als nicht ausreichend.

Allerdings wehren sich die Länderchefs gegen die Vorgaben des Bundes, Schulen schon ab einer Inzidenz von 100 zu schließen. Auch von Ministerpräsidenten der CDU kommt Widerstand. Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans sagte der „Welt“: „Wenn wir jetzt erneut völlig unkreativ in einen weiteren Voll-Lockdown gehen, wird das zwar irgendetwas helfen. Aber es wird auch für viel Verdruss sorgen.“ Gegenüber der „Bild“-Zeitung sagte Volker Bouffier, Regierungschef in Hessen, dass es gegen die Ausgangssperren bereits jetzt juristische Bedenken gebe, so wie sie derzeit im Entwurf stehen. Ausgangssperren sollten nur „als Ultima Ratio, das heißt als letztes Mittel verhängt werden“.

Die Koalitionsfraktionen wollen sich am Sonntag einigen. Zum Thema Infektionsschutzgesetzt soll es dann am Montag bei der SPD wie auch der CDU/CSU-Fraktionen Sondersitzungen gebe. Für Mittwoch ist dann die zweite und dritte Lesung im Bundestag vorgesehen, am Donnerstag ist dann der Bundesrat damit beschäftigt. Formuliert ist dieser Gesetzentwurf aber als sogenanntes Einspruchsgesetz. Dadurch wird es für die Länderkammer schwer, ihn aufzuhalten. Aber die Länder können mit einer Mehrheit von 35 der 69 Stimmen den Vermittlungsausschuss aus Bundestag und Bundesrat anrufen. So kann das Gesetz nachverhandelt werden.

Besonders die in der Zeit von 21 Uhr bis fünf Uhr morgens vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen gelten als umstritten. Mit einer Verfassungsklage hat die FDP inzwischen gedroht. Und auch aus der SPD-Fraktion kommt Kritik: „Für die SPD ist nach wie vor wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, während der Ausgangsbeschränkungen zu joggen oder vor die Tür zu gehen“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese der „Welt am Sonntag“.

Für eine Ausgangssperre wirbt hingegen der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Zu „ntv“ sagte er, es handele sich dabei um „eine notwendige, aber keine hinreichende Maßnahme. Das heißt, wir brauchen sie unbedingt, um weiterzukommen. Es wird aber allein mit der Ausgangsbeschränkung nicht funktionieren.“

Mit dem verschärften Infektionsschutzgesetz und den einheitlichen Vorgaben soll sichergestellt werden, dass sowohl Länder als auch Landkreise ab einer Inzidenz von 100 die Corona-„Notbremse“ auch wirklich umsetzen. In den vergangenen Tagen waren die Neuinfektionen wieder stark gestiegen. Einige der Bundesländer haben schon die Corona-Maßnahmen verschärft, so etwa Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg.