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Test-Stopp für vollständig Geimpfte

Nachdem einige Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen schon vorgeprescht waren, soll die Testpflicht für alle Geboosterten deutschlandweit aufgehoben werden.

Darauf haben sich die Gesundheitsminister der Länder verständigen können. Voraussetzung: Damit die Auffrischungsimpfung (der Booster) ihre Wirkung entfalten kann, muss die dritte Impfung 15 Tage her sein. Wörtlich heißt es: „Bund und Länder sind sich einig, dass Personen mit erhaltener Auffrischimpfung von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung zu befreien sind.“ Zur Begründung heißt es: „Wissenschaftliche Erkenntnisse legen nahe, dass die Auffrischimpfung sowohl die Gefahr einer Infektion als auch das Risiko einer weiteren Übertragung reduziert.“

Zuvor war Widerspruch gegen den Vorschlag laut geworden, für den sich auch Neu-Gesundheitsminister Karl Lauterbach starkgemacht hatte. Begründung der Kritiker: Es sei sicherer, weiter alle zu testen. Denn auch von Geimpften könne eine Ansteckungsgefahr ausgehen. 

Die Länder wollen mit dieser Entscheidung jedoch die stark beanspruchten Testkapazitäten entlasten. Laut dem Papier ist vorgesehen, dass die Bundesländer ihre Regelungen entsprechend anpassen, sodass bundesweit das Gleiche gilt. 

Um besonders gefährdete Personen zu schützen, soll eine Testpflicht allerdings weiterhin für den Zutritt zu medizinischen und pflegerischen Einrichtungen aufrechterhalten werden. Die Zutrittsbedingung bleibt hier auch für Dreifach-Geimpfte ein negativer Testnachweis.

Seit gut einer Woche müssen Bundesbürger vielerorts beim Einkaufen einen Impf- oder Genesungsnachweis vorzeigen. In einigen Bundesländern gilt diese Regel auch für Banken – unter Bedingungen. FOCUS Online sagt, wann Sie einen Nachweis brauchen und wann nicht.

Weiterhin bestehen bleibt die Forderung, dass Geimpfte und Genesene ihre Nachweise immer griffbereit haben müssen. Inzwischen verlangen auch immer mehr Banken – wie die Berliner Sparkassen und Volksbanken – Impfnachweise von Ihren Kunden. Möglich ist das, weil fernab der gesetzlichen Regelungen, die eine 2G-Nachweispflicht in vielen Bereichen des Alltags vorsehen, auch das entsprechende Hausrecht gilt.

2G gilt nach bisherigem Stand bundesweit in bestimmten Geschäften des Handels, im Fitnessstudio, in der Gastronomie und neuerdings eben auch bei zunehmend mehr Banken.