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Türkei-Reisewarnungen: Streit spitzt sich zu

Das Auswärtige Amt zeigt sich im Streit mit der Türkei um eine Lockerung der bestehenden Reisewarnung weiter kompromisslos. Die deutsche Seite habe Eingeweihten zufolge signalisiert, dass zunächst eine in der Türkei bestehende Vorschrift fallen müsse, bevor es eine Neueinschätzung der Situation geben könne.

Dabei handelt es sich um die Verpflichtung, sich im Falle einer Infektion mit dem Virus umgehend in ein Krankenhaus begeben zu müssen, um sich mit dem umstrittenen Medikament Hyroxychloroquin gegen Covid-19 behandeln zu lassen.

Wegen dieser Zwangsbehandlung kann die Bundesregierung aus Sicht des Auswärtigen Amts die Reisewarnung nicht lockern. In Deutschland ist das Medikament für eine Therapie von Covid-19-Patienten nicht zugelassen, denn es ist nach wie vor unklar, wie die Wirkung der Behandlung und die zu erwartenden Risiken einzuschätzen sind.

In den USA war das Malariamittel, welches auch der Präsident Donald Trump als vorbeugende Maßnahme eingenommen hatte, vorübergehend zur Behandlung von Covid-19-Erkrankten mittels einer Sonderzulassung freigegeben worden.

Dass es bei einer weiteren Reisewarnung bleiben wird, argumentiert das Auswärtige Amt auch damit, dass die Türkei durch das Robert-Koch-Institut weiterhin als Risikogebiet eingestuft wird. Der Grund dieser Klassifizierung sei, dass es noch immer viel zu hohe Infektionszahlen gebe. Mehr als 50 Menschen pro 100.000 Einwohner werden derzeit in der Türkei durchschnittlich positiv auf Sars-CoV-2 getestet.

Über die Einschätzung des Auswärtigen Amtes zeigte sich der Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu “enttäuscht”. Er bemängelte auch, dass es „keinen objektiven und wissenschaftlichen Grund“ für eine anhaltende Reisewarnung gebe. Er erwäge daher, in der nächsten Woche nach Berlin zu reisen, um den Druck auf die Bundesregierung weiter zu erhöhen.

Grundsätzlich verteidigt die Bundesregierung ihre Corona-bedingten Reisewarnungen für die Länder, die nicht in der EU sind. Dazu heißt es: „Der Bundesregierung ist bewusst, dass die Reisebranche in besonderer Weise von der Coronakrise betroffen ist“. Ein Verzicht auf Reisen ist aber „nicht unbedingt die Folge der Reisewarnung, die rechtlich nicht verbindlich ist im Sinne eines Ausreiseverbots“.

In erster Linie liegen die Gründe dafür in den weltweit vorherrschenden gesundheitlichen Risiken, den damit verbundenen Einreisebeschränkungen, der weitreichenden Einstellungen des internationalen Flugverkehrs und umfangreiche Quarantänevorschriften sowie Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Daher betonte das Ministerium: „Maßstab für eine Reisewarnung ist stets die Sicherheit deutscher Reisender, hier im Hinblick auf die Pandemie und der damit verbundenen Folgen.“ Auch will die Bundesregierung mit aller Konsequenz eine neuerliche Rückholaktion von Touristen aus dem Ausland vermeiden.