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Wichtige Änderungen beim Kindergeld

Für Eltern wird der Antrag auf Kindergeld künftig online ausfüllbar und damit einfacher und schneller zu handhaben sein. Dazu ist im Bundestag ein Gesetz verabschiedet worden, welches Familien künftig weniger Papierkram bescheren soll.

Für junge Eltern soll künftig der Antrag auf staatliche Leistungen deutlich einfacher gemacht werden. Der Bundestag verabschiedete am vergangenen Mittwoch ein Gesetz, wonach künftig die Geburtsurkunde, das Elterngeld und auch das Kindergeld zusammen online beantragt werden kann.

Wichtige Änderung beim Kindergeld

Ziel sei es, Mütter und Väter von überflüssiger Bürokratie zu befreien. Digital-Staatsministerin Dorothee Bär von der CSU sagte dazu: „Kindergeld beantragen wird endlich so einfach wie Onlinebanking oder Onlineshopping“. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, damit dies dann zum neuen Jahr in Kraft treten kann.

Leistungen sollen künftig gebündelt werden und zwischen den verschiedenen Behörden solle der Datenaustausch optimiert werden. Automatisch sollen dann Informationen über die Geburt eines Kindes weitergeleitet werden. Auch Einkommensnachweise, die zur Berechnung des Elterngeldes notwendig sind, sollen so übertragen werden.

Antrag auf Kindergeld oft kompliziert

Für Eltern war es bisher oftmals schwer, den Überblick zu behalten. So musste der Antrag auf Kindergeld für die Familienkasse ausgedruckt und schriftlich eingereicht werden. Einige Bundesländer hatten bereits einen Online-Antrag für das Elterngeld, andere wiederum nicht.

Beim Standesamt musste die Geburt eines Kindes angezeigt werden. Dieses stellte dann Geburtsurkunden aus, die bei der Beantragung von Elterngeld vorgelegt werden mussten. Damit frischgebackene Eltern mehr Zeit für ihren Nachwuchs haben, solle dieses nun vereinfacht werden.

Eltern können Datenaustausch auf Wunsch veranlassen

Die Regelung des elektronischen Datenaustauschs ist dabei das entscheidende Element dieses Gesetzes. Untereinander können viele Behörden dann die notwendigen Daten voneinander abrufen. Nachweise müssen dann von den Bürgern nicht mehr eingereicht werden. Auf Wunsch der Eltern werden dann die zuständigen Standesämter, Krankenkassen, Elterngeldstellen und die Deutsche Rentenversicherung die Daten untereinander tauschen. Papiernachweispflichten entfallen somit für die Eltern und durch den digitalen Kombiantrag werden Doppeleingaben vermieden.

Ab 2022 sollen alle Familienleistungen digital beantragt werden können

Durch dieses neue Gesetz würden dann die Anträge für die wichtigsten Familienleistungen im Falle der Geburt eines Kindes gebündelt, so die Familienministerin Franziska Giffey. Die Beantragung dieser Leistungen spiegeln somit das digitale Zeitalter wieder. Eltern sollten die Möglichkeit haben, sich mehr um ihren Nachwuchs zu kümmern. Giffey strebe an, ab 2022 alle Familienleistungen digital zur Verfügung zu stellen. Aus Sicht der Opposition kommt das Gesetz viel zu spät. Auch habe es einen 20-seitigen Änderungsantrag gegeben, daher ist das Gesetz mit einer sehr heißen Nadel gestrickt.