Baden-Württembergs Innenminister Strobl hatte einst den Vorschlag gemacht, Verweigerer der Quarantäne in eine geschlossene Klinik unterzubringen. Dieses Ansinnen soll nun tatsächlich in die Tat umgesetzt werden. Auf einer Pressekonferenz hat der Minister dies bestätigt.
In Baden-Württemberg sollen in Zukunft uneinsichtige Quarantäneverweigerer in eines von zwei bis drei ausgewählte Krankenhäusern eingewiesen werden. Zusammen mit dem Landes-Gesundheitsminister Manne Lucha von den Grünen hat sich der Innenminister des Landes, Thomas Strobel, auf diese Maßnahmen geeinigt. Vorausgegangen waren dieser Entscheidung lange Debatten.
Auf eine strikte Zwangseinweisung solcher Verweigerer in eine zentrale Klinik im Land hatte das Innenministerium gedrängt. Da es sich um Einzelfälle handele, wollte Lucha hingegen erreichen, dass die Kommunen sich dezentral um diese Angelegenheiten kümmern.
BW-Innenminister: „Letztes Mittel“ gegen Quarantäne-Brecher
Strobl sagte nach der nun erfolgten Einigung, man habe sich grundsätzlich darauf verständigt, „hartnäckige Quarantäneverweigerer abzusondern“. Jedoch sei dies nur das aller letzte Mittel, sofern sich solche Menschen auch nicht durch die Verhängung von Bußgeldern zur Vernunft bringen lassen. Doch werde ihm regelmäßig in der Woche darüber berichtet, dass diese Einzelfälle in verschiedenen Kommunen tatsächlich ein Problem darstellen.
Krankenhaus-Standorte werden noch festgelegt
Laut Lucha habe man sich dazu entschieden, den Kommunen bei der Bewältigung dieser Probleme behilflich zu sein. Der Landesgesundheitsminister sagte dazu: „Die Polizei bringt die Personen dort hin und wir kümmern uns um die adäquate Versorgung“. Hier begreife man sich als eine Verantwortungsgemeinschaft. Allerdings werde in der kommunalen Selbstverwaltung auch künftig die formale Zuständigkeit liegen.
Bis zum Wochenende sollen dann auch die notwendigen Standorte der Krankenhäuser festgelegt werden. Strobl hatte in der Vergangenheit die frühere Lungenfachklinik St. Blasien im Südschwarzwald ins Gespräch gebracht. Adrian Probst (CDU), Bürgermeister der Gemeinde von St. Blasien hatte daraufhin versichert, dass er dieser Idee offen gegenüberstehe.
Ab dem kommenden Jahr habe man in der Klinik einen großen Leerstand, gleichzeitig aber auch eine lange Geschichte mit hochinfektiösen Patienten, sagte Probst Anfang November. Und ausreichend Erfahrung sei damit gegeben.
Rechtslage Absonderung (Quarantäne)
Die Absonderung (Quarantäne), die in § 30 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt ist, stellt die einschneidendste Maßnahme im IfSG dar und ist aufgrund der Schwere des Eingriffs in die durch Art. 2 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz (GG) geschützte Freiheit der Person die „ultima ratio“. Kommt der Betroffene der Quarantäne-Anordnung nicht nach, so kann diese gemäß § 30 Abs. 2 IfSG auch zwangsweise von der zuständigen Behörde durchgesetzt werden.
Dabei muss zwischen Kranken und Krankheitsverdächtigen einerseits sowie Ausscheidern und Ausscheidungsverdächtigen andererseits unterschieden werden (zu den Begriffen: § 2 IfSG). Während Kranke und Krankheitsverdächtige in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses untergebracht werden müssen, können Ausscheider und Ansteckungsverdächtige auch in einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung untergebracht werden. Dies lässt sich damit erklären, dass sie keinerlei Symptome zeigen und daher nicht zwingend in einem Krankenhaus untergebracht und entsprechend versorgt werden müssen. Da gerade bei einer Pandemie ein erhöhter Raumbedarf entstehen kann, sollen die Behörden in diesem Fall die Möglichkeit haben, flexibler bei der Unterbringung der Betroffenen agieren zu können.
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