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200 Euro Mehrkosten pro Monat: So werden Deutschlands Mieter künftig abgezockt

Die EU zwingt uns zu teuren Gebäude-Sanierungen, deren Kosten von den Hauseigentümern auf die Mieter übertragen werden. Es führt nur ein Weg dran vorbei, nämlich eine Gesetzesänderung. Durchschnittlich kommen für jeden einzelnen Mehrkosten in Höhe von 200 Euro monatlich.

Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten zur BILD: „Die Kosten landen im Ergebnis komplett bei den Mietern. Ihnen kann nicht zugemutet werden, was da ansteht.”

Denn die Vermieter können die Mieter zahlen lassen – und zwar vollkommen legal. Laut Paragraf 559 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darf die jährliche Miete um acht Prozent „der für die Wohnung aufgewendeten Kosten“ erhöht werden. Bei Sanierungskosten von fast 30.000 Euro für 80 Quadratmeter wären das 2400 Euro, die der Mieter jährlich übernehmen muss. Macht 200 Euro monatlich. Unfassbar: Nach zwölf Jahren wären die Sanierungskosten vom Mieter komplett abbezahlt, aber die Miete wird nicht mehr reduziert – der Vermieter verdient sich ab jetzt eine goldene Nase an der Sanierung.

Der Hintergrund ist der Plan der EU, den Gebäudesektor auf Linie der Klimaneutralität zu bringen. Bis 2050 sollen alle Gebäude emissionsfrei sein. Und so soll das Ziel erreicht werden: Neue öffentliche Gebäude müssen ab 2027 und alle weiteren (privaten) Neubauten ab 2030 sogenannte Nullemissionsgebäude sein.

Um die unfaire Kostenübertragung zumindest einzuschränken, soll die sogenannte Kappungsgrenze greifen, die bei drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren liegt. Bei höheren Sanierungskosten dürfen diese nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden. Bei Mieten weniger als sieben Euro pro Quadratmeter, liegt die Kappungsgrenze sogar bei nur zwei Euro.

Vermieter müssen sich an Regeln halten
Vermieter müssen sich bei den Modernisierungen zudem an verschiedene Vorschriften halten: Investitionen zur besseren Bewohnbarkeit der Häuser sind zulässig, dazu gehören die Steigerung der Energieeffizienz oder die Reduktion des Wasserverbrauchs. Luxussanierungen sind dagegen nicht erlaubt. Außerdem müssen die Mieter drei Monate vor Beginn über die Bauarbeiten sowie über die voraussichtliche Erhöhung der Miete aufgeklärt werden.