Ab 1. Januar 2023: Höhere Steuern für Millionen von Bürgern

Millionen von Bürgerinnen und Bürgern müssen ab dem 1. Januar 2023 Zehntausende Euro mehr an Steuern zahlen. Das liegt nicht an einer einzigen großen prozentualen Änderung, die viel Aufsehen erregen würde. Nein, es sind mehrere Erhöhungen und Änderungen der Vorschriften geplant, die dazu führen werden, dass die Bürger künftig viel tiefer in die Tasche greifen müssen, um ihre Steuern zu bezahlen.

Das ist es, was auf uns zukommt: Vier Faktoren, die einen starken Einfluss auf die Berechnung der Erbschaftssteuer haben, ändern sich. So werden Millionen von Häusern für die Erbschaftssteuer anders bewertet als bisher. Vor allem Erben von Ein- und Zweizimmer-Familienhäusern werden voraussichtlich betroffen sein.

Die kommenden Änderungen sind folgende: Die Höhe der absetzbaren Immobilienverwaltungskosten wie Instandhaltung und Verwaltung soll begrenzt werden. Die Liegenschaftszinssätze sollen angepasst werden, was zu höheren prognostizierten Immobilienwerten und damit zu einer höheren steuerlichen Bewertung führt.

Es werden auch regionale Sonderfaktoren eingeführt: Diese sollen regionale Baukostenunterschiede berücksichtigen, was insbesondere dazu führt, dass Immobilien in Ballungsräumen mit einer höheren Erbschafts- und Schenkungssteuer belastet werden.

Der letzte Faktor, der sich massiv auf die Höhe der zu berechnenden Erbschaftsteuer auswirken wird, ist die sogenannte Wertzahl. Diese hat die Funktion, den Wert des Grundstücks und die fiktiven Herstellungskosten für das Gebäude an das Marktniveau anzupassen. Mit dem Jahressteuergesetz 2023 wird diese für Häuser in guten Lagen von 1,0 auf 1,3 oder sogar 1,4 angehoben.

Nach einer Berechnung von Immobilienexperten für Focus Online steigt die Erbschaftsteuer für ein Einfamilienhaus mit einem Grundstück von 600 m², einem Bodenrichtwert von 1.000 Euro und einem vorläufigen Sachwert von 1,1 Millionen Euro von 209.000 Euro (2022) auf 292.600 Euro im Jahr 2023. Im Falle dieses Hauses könnten die Änderungen des Jahressteuergesetzes 2023 also zu einer zusätzlichen Steuerbelastung von 83.600 Euro führen.