Achtung Haustierbesitzer: Katzensteuern steigen extrem an

Die Haltung von Haustieren wie Katzen und Hunden ist nicht billig. Der Preis für gutes Futter für Ihren vierbeinigen Freund wird immer höher. Auch die Tierarztrechnungen gehen steil nach oben, denn in ganz Deutschland sind die Preise für Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen wie Impfungen in diesem Jahr bereits deutlich gestiegen.

Und jetzt steigen auch noch die Steuern für Tierhalter. In Deutschland beträgt die Steuer für die Haltung eines Hundes bis zu 120 Euro pro Jahr, je nach Rasse und Wohnort. Und auch für Katzen gibt es Steuern. Diese sind zwar in Deutschland noch nicht eingeführt, aber Island gibt uns ein sehr gutes Beispiel dafür, wie das aussehen könnte.

In Island müssen Katzenbesitzer laut Gesetz 30 Euro pro Katze und Jahr zahlen. Nun soll diese Gebühr auf 105 Euro erhöht werden. Die isländischen Katzenbesitzer sind darüber empört, denn sie sehen nicht, wofür sie bezahlen.

Schließlich dürfen sich Katzen in Island nicht einmal im Freien aufhalten, so dass ihre Umweltbelastung viel geringer ist als die eines Hundes, argumentieren die Katzenbesitzer. Isländische Katzenbesitzer sind auch unzufrieden mit der mangelnden tierärztlichen Versorgung. Dies ist vor allem außerhalb der größeren Städte ein Problem, wo es nicht viele Tierärzte gibt, die sich auf die Behandlung von Kleintieren spezialisiert haben.

Das ist insofern relevant, als auch in Deutschland wieder einmal eine Steuer für Katzenhalter diskutiert wird. Wie bei den Hunden soll damit wahrscheinlich erreicht werden, dass die Menschen nicht zu viele Katzen halten. Das bedeutet, dass die Steuer für die Haltung einer zweiten oder dritten Katze höher angesetzt werden könnte als für die erste Katze.

Die vorgeschlagene Steuer könnte auch zugunsten des Tierschutzes eingesetzt werden. So könnte beispielsweise das Personal im Ordnungsamt aufgestockt, neue Tierärzte eingestellt oder Tierschutzvereine unterstützt werden.

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Katzensteuer wäre das Kommunalabgabengesetz, genau wie bei der Hundesteuer. Das bedeutet, dass für die Einführung einer Katzensteuer eigentlich kein neues Gesetz erforderlich wäre. Es wäre auch möglich, dass die Steuer nur in bestimmten Gebieten, z.B. auf Gemeindeebene, erhoben werden könnte