Achtung, Impfzertifikate laufen ab – das müssen Verbraucher wissen

Seit Corona-Impfungen für jeden verfügbar sind, ist Reisen wieder einfacher geworden. Doch tatsächlich müssen auch Geimpfte aufpassen. Die Impfzertifikate verlieren nämlich ihre Gültigkeit und obendrein können die Regeln von Land zu Land verschieden sein.

Wer diesen Winter verreist, sollte sich gut informieren. Wer den nächsten Sommerurlaub plant, ist noch mehr gefährdet, dass das vorhandene Impfzertifikat nicht mehr anerkannt wird.

Da aktuelle Studien darauf hinweisen, dass die Impfungen gegen Covid-19 ihre Schutzwirkung mit der Zeit verlieren, passten einige Länder bereits ihre Gesetze auf die Entwicklung hin an. Das heißt: Dort sind auch Impfzertifikate nur begrenzt gültig. Ist die Frist zu Ende, hilft nur eine Booster-Impfung, um ein neues Zertifikat zu erhalten.

Ziemlich strikt ist da vor allem Israel. Urlauber dürfen sich dort nur aufhalten, wenn ihre zweite Impfung maximal 180 Tage zurückliegt, also in etwa ein halbes Jahr. Nach aktuellem Stand soll die Booster-Impfung diese Restriktionen aufheben. Schon mehrfach äußerten sich Experten, dass die dritte Dosis in Zukunft nicht mehr als Booster-Impfung angesehen werde, sondern als Teil einer vollständigen Immunisierung mit drei Impfdosen.

Booster-Impfung in Deutschland optional
In Deutschland ist noch umstritten, ob die Booster-Impfung für alle angewendet werden soll. Die Stiko empfiehlt sie bislang nur für Personen ab 70 Jahre oder aus anderen medizinischen Gründen. Daher gibt es für Deutschland auch kein Ablaufdatum. Laut Bundesgesundheitministerium stehe dies jedoch noch zur immer zur Diskussion.

Nach Beschluss der letzten Gesundheitsminister-Konferenz darf jeder Impfberechtigte auch eine Booster-Impfung in Anspruch nehmen. Auffrischimpfungen mit den Vakzinen von Biontech/Pfizer und Moderna sind ab 12 Jahren erlaubt.

Impfung verliert in Österreich und Kroatien ihre Gültigkeit
Auch Österreich führte vor kurzem ein Ablaufdatum für die Impfung ein. Dort gilt das Impfzertifikat noch 360 Tage lang nach der Zweitimpfung. In Kroatien ist die Gesetzeslage ähnlich. Dort hat man 365 Tage Zeit. Es ist gut möglich, dass weitere Länder diesem Beispiel folgen werden. Wer also seinen nächsten Sommerurlaub im Ausland vorbereite, sollte auch eine Booster-Impfung einplanen.

Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, muss noch früher aufpassen. Die Immunisierung mit dem Einmal-Impfstoff wird in Österreich nur 270 Tage lang akzeptiert. Wer im April Johnson & Johnson erhielt und im Januar Skifahren möchte, sollte hier nochmal nachlegen. Die Auffrischimpfung gilt dann als zweite Dosis und behält in der Alpenrepublik 360 Tage Gültigkeit.