Die Bundesregierung hat die Schutzmaßnahmen bekannt gegeben, die ab dem 1. Oktober in Kraft treten werden. Dazu gehören die Rückkehr zur Maskenpflicht und Corona-Tests in bestimmten Bereichen. Aber es gibt auch eine neue Impfregelung, die Millionen von Deutschen betreffen wird.
Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach werden die Coronavirus-Fälle im kommenden Herbst voraussichtlich wieder in die Höhe schnellen. Aus diesem Grund wurden neue Corona-Impfstoffe im Wert von 830 Millionen Euro bestellt, die Ende September eintreffen werden. Die von der Bundesregierung angekündigten neuen Corona-Maßnahmen könnten dazu führen, dass viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland eine Auffrischungsimpfung benötigen, unabhängig davon, ob sie bereits eine erhalten haben.
Die aktualisierten Corona-Vorschriften sehen unter anderem vor, dass beim Betreten von Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen Masken getragen werden müssen und ein negativer Coronavirus-Test vorzulegen ist. In vielen Ländern wird das Tragen von Masken auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulen wieder vorgeschrieben sein.
Der Druck auf die Menschen, sich impfen zu lassen, wird ebenfalls wieder zunehmen: In bestimmten Ländern müssen Besucher öffentlicher Innenräume wie Bars, Restaurants und Kinos einen Nachweis vorlegen, dass sie in den letzten drei Monaten geimpft wurden. Dies gilt unabhängig davon, wie oft jemand geimpft worden ist, so dass manche Menschen sogar eine vierte oder fünfte Dosis Impfstoff erhalten könnten.
Die Einzelheiten dieser Regelung werden derzeit noch von den Gesundheitsministern der Länder diskutiert. Wahrscheinlich wird auch ein aktueller negativer Test oder ein Nachweis der Genesung akzeptiert werden. Diejenigen, die ihren Corona-Status nicht nachweisen können, werden jedoch verpflichtet sein, während ihres gesamten Aufenthalts FFP2-Masken zu tragen.
Regelmäßige Tests könnten an Orten wie Schulen und Asylbewerberunterkünften wieder eingeführt werden. Dies soll jedoch die Grenze der neuen Corona-Regelungen sein. Justizminister Marco Buschmann erklärte, dass besondere Anstrengungen unternommen werden, um Schulen offen zu halten: “Kinder haben ein Recht auf Schulbildung und einen möglichst unbeschwerten Schultag. Schulschließungen dürfen deshalb nicht zugelassen werden.”
Foto: Karl Lauterbach, über dts Nachrichtenagentur
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