Bereits in diesem Jahr könnten viele von einer überhöhten Steuerlast überrascht werden, die vor allem künftige Rentner betreffen kann.
Bereits Ende Mai hatte der Bundesfinanzhof in München in einer viel beachteten Entscheidung gewarnt, dass in den kommenden Jahren eine überhöhte Steuerlast auf Rentner zukommen könnte. Deutsche einer bestimmten Einkommensgruppe, die ab diesem Jahr in Rente gehen stehen vor der Gefahr einer unzulässigen Doppelbesteuerung. Die Richter mahnten daher eine Änderung der bisherigen Praxis bei der Rentenbesteuerung an.
Vor allem Bezieher mittlerer Renten sind von einer überhöhten Steuerlast betroffen. Das geht aus neuen Zahlen des Bundesfinanzministeriums hervor. So müssen Neurentner mit einer monatlichen Brutto-Rente in Höhe von 1700 Euro, laut Medienangaben fast “zweieinhalbmal so viel Einkommensteuer entrichten wie vor zehn Jahren”. Wer 2021 monatlich mit 1500 Euro in Rente geht, muss hierauf 454 Euro Einkommensteuer zahlen. Das ist sogar viermal so viel wie vor zehn Jahren. Damals wurden auf Bezüge in dieser Höhe 110 Euro fällig.
Richtungsweisendes Urteil des Bundesfinanzhofes
Dass sich der Bundesfinanzhof mit der Besteuerung der Renten befasste ist im Wesentlichen auf die Klage eines ehemaligen Steuerberaters, der eine verfassungswidrige Doppel-Besteuerung seiner Rente vermutete hatte. Allerdings ist die Klage vor dem Bundesfinanzhof in seinem konkreten Fall erfolglos geblieben. Und auch eine zweite Klage eines Zahnarztes aus Hessen gegen die Rentenbesteuerung hat der Bundesfinanzhof in München abgewiesen.
Dennoch haben die Urteile der obersten Finanzbehörde weitreichende Wirkung. Um eine Doppelbesteuerung für zukünftige Rentnergruppen auszuschließen, stellte das Gericht erstmals eine konkrete Formel auf.
„Die Differenz zwischen versteuerten Beträgen in der Erwerbsphase und der zu versteuernden Rente darf auf keinen Fall zu einer doppelten Besteuerung führen“, so Jutta Förster, BFH-Senatsvorsitzende.
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