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Diese Regeln und Rechte ändern sich im Juni (wieder)

In den vergangenen Wochen wurden viele neue Regeln eingeführt. Auch die Rechtslage wurde teilweise verändert. Einiges davon ändern sich im Juni wieder. Darunter fallen Rechte bezüglich Familienbonus, Mietschutz und Auslandsreisen sowie die allgemeinen Kontaktsperren der Länder.

Neues Konjunkturprogramm
Nach Pfingsten will die Bundesregierung ein Hilfspaket beschließen, um die Konjunktur wieder anzukurbeln. Folgende Finanzhilfen stehen zur Diskussion:
– der Familienbonus, eine Einmalzahlung von 300 Euro pro Kind
– eine Autokaufprämie für moderne Verbrennungsmotoren
– eine Erhöhung der Kaufprämie für E-Autos
– ausgeweitete Finanzhilfen für Künstler, Schausteller, Gastronomen, Hotels und Reisebüros

Weltweite Reisewarnung wird entschärft
Die seit dem 17. März geltende weltweite Reisewarnung hat noch bis zum 14. Juni Bestand. Danach wird sie für den EU-Raum sowie für Großbritannien, Liechtenstein, Island, Norwegen und die Schweiz aufgehoben. Achtung: Damit ändert sich auch das Stornorecht für Verbraucher.

Schulbetrieb in mehreren Bundesländern
In Schleswig-Holstein gehen Grundschüler ab 8. Juni wieder zum Unterricht. In Thüringen soll der Schulbetrieb zum 15. Juni wieder losgehen. Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg folgen Ende Juni. In Sachsen hat der Schulbetrieb mit Einschränkungen bereits begonnen.

Bis Ende Juni bleiben noch einige besondere Rechte bestehen. Dennoch sollten die Betroffenen sich jetzt schon darauf einstellen, dass diese sich zum darauffolgenden Monat wieder ändern:

Kontaktbeschränkungen
Die von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen Kontaktbeschränkungen haben noch bis zum 29. Juni Bestand. Einige Bundesländer haben jedoch angekündigt, schon vorher ihren individuellen Entscheidungsrahmen auszudehnen.

Kündigungsschutz für Mieter
Noch bis Ende Juni dürfen Mieter nicht gekündigt werden, wenn sie ihre Miete in Folge der Corona-Krise nicht begleichen konnten. Die fälligen Mietzahlungen können maximal zwei Jahre aufgeschoben werden.

Stundung von Ratenzahlungen
Auch Verbraucherdarlehensverträge, die wegen Corona-Ausfällen stillgelegt wurden, können noch bis Ende Juni pausiert werden. Die versäumten Zahlungen verlängern die Laufzeit, wenn sie nicht vorher zurückgezahlt werden.

Vereinfachte Hartz IV Regeln
Noch bis 30. Juni können Anträge auf Arbeitslosengeld 2 gestellt werden, ohne dass eine Prüfung des Vermögens oder der Größe der Wohnung stattfindet. Die entstandenen Rechte haben für ein halbes Jahr Bestand. Dann wird wieder geprüft wie bisher.

Ticket-Umtausch bei der Bahn
Bis Ende Juni können Sparpreis-Tickets der Bahn, die vor dem 13. März erworben wurden, noch umgewandelt werden. Fahrkarten mit Zugbindung, die bis zum 4. Mai geplant waren, können noch im Juni storniert und bis 31. Oktober 2020 flexibel eingelöst werden.