Energiesparen ist jetzt Gesetz: Hier drohen ab diesem Monat Bußgelder

In Deutschland ist das Energiesparen jetzt Gesetz geworden. In diesem Monat sind eine Reihe von Vorschriften in Kraft getreten, die für unvorsichtige Verbraucher empfindliche Strafen nach sich ziehen können. Hier erfahren Sie, was Sie über die neuen Vorschriften zum Sparen von Gas und Strom wissen müssen.

Am 1. Oktober ist die neue Energieeinsparverordnung für ganz Deutschland in Kraft getreten. Die Vorschriften betreffen sowohl Privatpersonen, Unternehmen als auch öffentliche Gebäude. Obwohl die meisten Menschen bereits versuchen, so viel Gas und Strom wie möglich zu sparen, soll die Verordnung das Sparen nun für alle zur Pflicht machen.

Vor allem Haus- und Wohnungseigentümer müssen aufpassen: Die neuen Vorschriften sehen einen verpflichtenden Heizungs-Check vor. Dieser muss innerhalb der nächsten zwei Jahre von einem zertifizierten Fachmann durchgeführt werden. Bei Immobilien mit mehr als 1000 Quadratmetern ist zudem ein hydraulischer Abgleich erforderlich.

Auch Besitzer von privaten Pools oder Whirlpools sind betroffen. Sofern diese nicht zu therapeutischen Zwecken betrieben werden, müssen die Besitzer in diesem Winter die Beheizung einstellen. Öffentliche Schwimmbäder und Pools in Hotels sind davon jedoch nicht betroffen.

Für Mietobjekte gibt es keine Mindestheizungsvorschrift mehr. Damit sollen die Thermostate um einige Grad abgesenkt werden können, solange keine Schäden an der Immobilie entstehen. Aus diesem Grund werden die Mieter darauf hingewiesen, die Heizung nie ganz abzustellen.

Auch die Unternehmen sind verpflichtet, ihren Energieverbrauch in bestimmten Grenzen zu halten. Wenn ein Unternehmen mehr als 10 Gigawattstunden (GWh) verbraucht, muss es Energiesparmaßnahmen ergreifen. Andernfalls werden Strafen verhängt.

Die Unternehmen sind außerdem gesetzlich verpflichtet, alle beleuchteten Werbungen und Schaufensterauslagen in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens auszuschalten. Dies hat mehrere Geschäfte dazu gezwungen, ihre Öffnungszeiten zu verkürzen, um der Verordnung gerecht zu werden.

Die Bundesregierung hat bereits vor Ende September mit der Umsetzung ihrer Energiesparmaßnahmen an Arbeitsplätzen in “nicht-öffentlichen Nichtwohngebäuden” begonnen. Dazu gehörte die Festlegung der Höchsttemperatur auf 19 Grad. Nun wird zusätzlich eine Home-Office-Verpflichtung für Beamte erwogen, die eine weitere generelle Einsparung von Gas und Strom ermöglichen könnte.