Enthüllung bei Masken-Deals: Darum dürfen Politiker ihre Millionen-Provisionen jetzt doch behalten

In der ersten Phase der Corona-Pandemie erhielten die CSU-Politiker Alfred Sauter und Georg Nüßlein satte “Provisionen” für die Vermittlung der Beschaffung von Schutzmasken. Es wird geschätzt, dass sie fast 2 Millionen Euro erhalten haben. Nun hat der Bundesgerichtshof sein Urteil verkündet.

Im März 2020 wurden Nüßlein und Sauter von zwei privaten Unternehmern angesprochen: Gegen Provisionen von 660.000 Euro (Nüßlein) und 1,2 Millionen Euro (Sauter) erklärten sich beide bereit, ihren Einfluss und ihre Autorität dafür einzusetzen, dass Bundes- und Landesbehörden Schutzausrüstungen wie Masken von den Unternehmern kaufen.

In der Folge nahmen Nüßlein und Sauter Kontakt zu Entscheidungsträgern verschiedener Bundes- und Landesbehörden auf und vermittelten den Abschluss von Kaufverträgen für Masken. Als die Fakten um die getätigten Geschäfte ans Licht kamen, richtete sich die Empörung in Politik und Öffentlichkeit gegen die beiden Politiker.

Der frühere Bundestagsabgeordnete Nüßlein trat als Folge der Affäre aus der CSU aus. Der damalige Landtagsabgeordnete Sauter trat ebenfalls aus der Fraktion aus. Sauter legte zudem alle Parteiämter nieder, darunter seine Sitze im CSU-Vorstand und Präsidium sowie den CSU-Kreisvorsitz Günzburg.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, dass sich Nüßlein und Sauter nicht der Annahme von Bestechungsgeldern schuldig gemacht haben. Ihre zum Teil eingefrorenen Vermögen sind nun freigegeben, und die beiden ehemaligen Politiker dürfen das gesamte gezahlte Geld behalten.

Das Gericht entschied, dass es nach der geltenden Rechtslage nicht strafbar ist, wenn sich ein Mandatsträger auf seinen Status bei außerparlamentarischen Tätigkeiten beruft oder seine als Abgeordneter geknüpften Beziehungen ausnutzt, um Entscheidungen außerparlamentarischer Gremien, zum Beispiel Behörden und Ministerien, zu beeinflussen.

Die Münchner Richter selbst betonten, dass die Entscheidung zwar rechtlich gestützt sei, aber “in eklatantem Widerspruch zum allgemeinen Rechtsempfinden” stehe. So erklärte CSU-Generalsekretär Martin Huber: “Der juristische Freispruch macht die moralische Schuld nicht wett.”

Andere, wie der bayerische Grünen-Politiker Florian Siekmann, forderten eine dringende Überarbeitung der geltenden Gesetze: “Die Rechtslage steht in krassem Gegensatz zum Rechtsempfinden der Bevölkerung. Deutschland braucht ein striktes Anti-Korruptionsgesetz, damit das Mandat dem Geldschwindel einen Riegel vorschieben kann.”