Das Bürgergeld ab kommendem Januar ist in den letzten Wochen und Monaten in aller Munde. Es gibt Kritiker und Befürworter. Zu letzteren zählen auch die deutschen Flüchtlingsräte und Pro Asyl. Denn sie fordern das lukrative Bürgergeld als Nachfolger von Hartz IV, auch für Flüchtlinge, die in unserem Land Schutz suchen. Bislang ist dies jedoch nicht vorgesehen und es gibt ein sogenanntes „Sondergesetz“ für Asylsuchende.
Das allerdings sei nach Ansicht der Experten diskriminierend und müsse dringend abgeschafft werden. Der Grund scheint auf der Hand zu liegen: Das Asylbewerbergesetz sehe unter anderem nämlich nur Sachleistungen für Essen, Kleidung und Unterkunft vor, sowie eine „menschenrechtswidrige Minimalmedizin“, wie es von Seiten der Kritiker heißt.
Geldleistungen gebe es kaum, und wenn, dann seien diese generell so gekürzt, dass damit auch kein anständiges Lebens bestritten werden könnte. Zur Vorstellung: Die für Deutsche geltenden Regelsätze seien aktuell für Asylbewerber noch um die Hälfte gekürzt.
Dabei sollte das Existenzminimum doch wirklich für alle Menschen gelten, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Das hat vor einiger Zeit im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Trotzdem hält die momentan regierende Ampelkoalition noch immer an den alten Gesetzen fest und möchte Asylbewerbern kein Bürgergeld zusprechen.
Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, sagte: „Ein solches diskriminierendes Sondergesetz ist aus der Zeit gefallen.“ Die völlig unzureichenden Leistungen in dem Gesetz sowie weitere ausgrenzende Maßnahmen wie das Arbeitsverbot oder die Unterbringung in Sammelunterkünften erschwerten Schutzsuchenden unnötigerweise das Ankommen. Außerdem könnten die verweigerten Zahlungen auch dazu führen, dass die ohnehin schon traumatisierten und teils schwer getroffenen Menschen noch weitere Schwierigkeiten in der Verarbeitung der Erlebnisse haben.
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