Gesetz wird in hastiger Eile verschärft

Es gibt in Deutschland ab sofort das Delikt der „Volksverhetzung“. Und genau dieses wurde jetzt in einem völlig intransparenten Verfahren erschaffen.

Bis heute war die Leugnung und die Verharmlosung von Kriegsverbrechen und Völkermorden zwar nicht unbedingt die feine englische Art, aber eben nur in besonders schweren Einzelfällen wirklich strafbar. Das ändert sich jetzt, denn im Eiltempo wurde aus diesen Taten die Strafe der „Volksverhetzung“ gemacht. Ohne jede Ankündigung hat der Bundestag in der Nacht zum vergangenen Freitag das Strafrecht verschärft. Dies betrifft zum Beispiel die Leugnung und Verharmlosung von russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine. Wer sich hierzu künftig schwerwiegend äußert, kann sich sicher sein, dass die Strafe auf den Fuß folgen wird.

Bis heute waren in Deutschland nur die Billigung von Straftaten aller Art (Paragraf 140 Strafgesetzbuch) sowie die Leugnung und Verharmlosung des Holocausts (Paragraf 130 Absatz 3) strafbar. Doch dies dürfte man inzwischen als erweitert betrachten.

Die Verschärfung des Strafrechts beruhte auf einer zunächst nicht öffentlichen „Formulierungshilfe“ des Justizministeriums von Marco Buschmann (FDP). Völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit beschloss der Rechtsausschuss das neue Gesetz im Bundesjustizregister unterzubringen. Kurz darauf nickte hierzu auch der Bundestag ab und machte das Gesetz einfach so gültig. Dafür stimmten die Ampelfraktionen und die Union. Die Linken und auch die AfD waren nicht für die Verschärfung dieses Gesetzes. Trotzdem wurden sie offenbar einfach so überstimmt.

Angeblich habe die Verschärfung nichts mit dem Angriffskrieg der Russen in der Ukraine zu tun. Man reagiere hingegen einfach nur auf ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission, wie das Justizministerium deutlich machte.

Was die Volksverhetzung bei Durchführung am Ende für Strafen nach sich ziehen wird, ist bislang aber noch gänzlich unklar.