Gestoppt: Corona-Regeln in Kliniken und Pflegeeinrichtungen

Die Corona-Regeln in Kliniken und Pflegeheimen haben eine bedeutende Änderung erfahren. Dies ist ein Meilenstein, der das Ende der Pandemie ankündigt: Ende letzter Woche wurde offiziell bekannt gegeben, dass Mitarbeiter und Besucher in Krankenhäusern nicht mehr verpflichtet sind, alle bisher vorgeschriebenen Corona-Regeln einzuhalten.

Diese Entscheidung fällt in eine Zeit, in der viele Krankenhäuser und Kliniken mit Patienten überfordert sind. Europa erlebt derzeit die größte Welle von Winterkrankheiten seit Jahren: Hunderttausende von Menschen leiden an Erkältungen, Grippe und RSV. Corona ist nicht mehr die Hauptursache für Krankheiten und Krankenhauseinweisungen. Viele Menschen sind von den milderen Corona-Varianten sogar weniger betroffen als von Grippe und RSV.

Deutschlands Nachbarland Österreich hat also gute Gründe für diese Umstellung. Sie soll die Arbeitsbelastung in den Gesundheitseinrichtungen deutlich verringern. Das Krankenhauspersonal muss sich nicht mehr damit beschäftigen, den 3G-Status der Besucher zu überprüfen und die vorgeschriebenen Tests durchzuführen. Nach den massiven Protesten gegen die Impfpflicht für das Gesundheitspersonal wird erwartet, dass auch viele Beschäftigte im Gesundheitswesen mit der Entscheidung der Regierung zufrieden sein werden.


Nur eine Vorschrift bleibt bestehen, nämlich die Pflicht zum Tragen der FFP2-Maske in Krankenhäusern, Kliniken und Pflegeheimen. Die Begründung dafür ist, dass die FFP2-Maske, wenn sie richtig getragen wird, nicht nur vor dem Coronavirus schützt, sondern vor allen Viren, die durch Husten und Niesen übertragen werden.

In Deutschland steht Ende des Jahres auch die Impfpflicht für das Personal von Gesundheitseinrichtungen auf dem Prüfstand. Ob der Gesundheitsminister die Regelung auslaufen lässt oder nicht, ist noch ungewiss. Karl Lauterbach hat in jüngsten Interviews zwar eingeräumt, dass er das Ende der Pandemie voraussieht, betonte aber, dass es noch zu früh sei, um eine Lockerung der geltenden Corona-Regeln zuzulassen.

Mehrere Bundesländer haben inzwischen einen eigenständigen Schritt unternommen und die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr aufgegeben, aber keine Appelle konnten Gesundheitsminister Lauterbach bisher dazu bewegen, die auf Bundesebene festgelegten Regeln zu lockern.

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