Die Bundesregierung hat bestätigt, dass Dosen des angepassten Impfstoffs Omikron im Wert von über 830 Millionen Euro bestellt worden sind. Nach Angaben von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sind die vom Hersteller Moderna vorgelegten Testdaten äußerst vielversprechend. Deshalb will das NRW-Gesundheitsministerium alles daran setzen, die Bürger zu schützen: Arbeitnehmer sollen am Arbeitsplatz geimpft werden.
Was NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann frustriert, ist die Ungewissheit, wann der angepasste Impfstoff verfügbar sein wird. Um eine erfolgreiche Impfkampagne durchführen zu können, müsse ein gesicherter Vorrat an Impfstoff vorhanden sein, so Laumann. Bislang wurde von der Bundesregierung jedoch kein Termin genannt.
Um Unklarheiten zu vermeiden, will sich Laumann in Bezug auf die vierte Impfung ganz an der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) orientieren. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte zuvor eine vierte Impfung für alle empfohlen, was zu Verwirrung und Kritik führte.
Auch die Stiko hat diesbezüglich kürzlich eine Änderung mitgeteilt: Bisher wurde eine zweite Auffrischung nur für Personen ab 70 Jahren und für Personen mit Vorerkrankungen empfohlen. Nun wurde die Altersgrenze auf 60 Jahre und älter herabgesetzt. Damit wird anerkannt, dass die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Deutschland nach wie vor sehr hoch ist, und es wird befürchtet, dass es im Herbst zu einem weiteren starken Anstieg kommen könnte.
Dies könnte zu einem Anstieg der Krankenhauseinweisungen führen, wenn die Menschen nicht ausreichend geschützt sind. Der NRW-Gesundheitsminister will sich deshalb bestmöglich vorbereiten. Dies würde laut Laumann etwas vereinfacht, wenn die unabhängige Expertenkommission “etwas schneller und klarer als bisher kommunizieren könnte. Das würde uns die Arbeit erleichtern.”
Die Bundesregierung hat gerade erst einen Entwurf für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes veröffentlicht, die zum 1. Oktober in Kraft treten wird. Demnach wird das Tragen von Masken in öffentlichen Innenräumen sowie in allen öffentlichen Verkehrsmitteln wieder zur Pflicht. Darüber hinaus überlässt die Neuregelung jedoch den Großteil der Verantwortung für die Einführung entsprechender Maßnahmen den Gesundheitsministerien der Länder.
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