Die Rundfunkgebühren sind ein leidiges Thema für die deutsche Nation. Jeder Haushalt zahlt, unabhängig davon, ob er die Programme von ARD und ZDF schaut oder überhaupt einen Fernseher hat. Jährlich werden über 200 Euro fällig. Jetzt hat ein Gericht entschieden, dass auch Gott zahlen muss, ob er will oder nicht.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat sein Urteil verkündet: Religiöse Einwände gegen die Programme von ARD, ZDF und Deutschlandradio sind kein zulässiger Grund für eine Befreiung von der Zahlung der Rundfunkgebühren. Diese Entscheidung ist insofern von Bedeutung, als sie die Grundlage für die künftige Behandlung aller vergleichbaren Einsprüche bilden dürfte.
Eine Frau aus Rheinland-Pfalz hatte kürzlich offiziell gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags geklagt. Ihr Argument: Die Sendungen der Fernsehsender ARD und ZDF seien religiös anstößig. Ihr Inhalt verstoße gegen die Gebote Gottes. Laut Gericht muss sich die Klägerin aber, wenn sie sich an einer Sendung stört, bei dem Sender beschweren.
Die Richter lassen in ihrem Urteil wenig Zweifel: Die Rundfunkgebührenpflicht gilt für jeden, unabhängig davon, was er von den angebotenen Sendungen hält. Die Richter begründeten ihr Urteil wie folgt: “Der Rundfunkbeitrag dient allein der Abgeltung der grundsätzlichen Möglichkeit des Empfangs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und nicht dessen tatsächlicher Nutzung.”
Das bedeutet, dass die religiösen und weltanschaulichen Einwände gegen die Programminhalte keinen berechtigten Grund für eine Befreiung von der Gebührenzahlung darstellen. Die deutschen Bürgerinnen und Bürger können zwar Beschwerdebriefe an die Fernsehsender schreiben oder das Programmangebot nicht nutzen, aber für die meisten von uns werden die Rundfunkgebühren wohl auf absehbare Zeit eine Tatsache bleiben. Ausnahmen werden nur bei Sonderanträgen von Bürgergeld- (früher Hartz IV-) Empfängern gemacht, und auch das nur in bestimmten Ländern.
Dies ist der zweite Fall, in dem eine Befreiung von den Rundfunkgebühren aus religiösen Gründen beantragt wurde. Einige Jahre zuvor hatte ein Pastor einer freikirchlichen Gemeinde, ebenfalls in Rheinland-Pfalz, argumentiert, er könne die gezeigten Sendungen nicht mit seinen religiösen Grundsätzen vereinbaren. Auch diese Klage wurde abgewiesen.
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