Wie das Motto für diesen Winter lautet? Man kann es sicher erahnen: Energiesparen! Aus diesem Grunde haben bereits zahlreiche Länder innerhalb der Europäischen Union umfangreiche Energiesparmaßnahmen beschlossen und auf den Weg gebracht. Doch das scheint nicht genug zu sein. Denn die Regierung zieht mit weiteren Maßnahmen nun nach. In einem Verordnungsentwurf „zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ schlägt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck von den Gründen nun Regelungen vor, die ab September bis einschließlich Februar 2023 gelten sollen.
Der Entwurf, der „bild.de“ vorliegen soll, sieht unter anderem vor, dass die Beleuchtung von Denkmälern und öffentlichen Gebäuden untersagt wird. Auch soll zwischen 22 Uhr und 6 Uhr beleuchtete Werbung verboten werden. Einzelhändlern soll das ständige Offenhalten von Türen „untersagt“ werden, um das unkontrollierte entweichen von Wärme zu vermeiden. Ausnahmen stellten hierbei nur Notausgänge und Fluchtwege dar, die natürlich zu jedem Zeitpunkt offengehalten werden müssen.
Außerdem soll es verboten werden, im Winter private Schwimmbecken mit Gas oder Strom zu beheizen. Wer sich also auch in diesem Winter wieder darauf freut, im Schnee warm baden zu gehen, der kann sich diesen Traum gleich wieder abschminken. Hinzukommt, dass Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden nur noch auf bestimmte Höchstwerte geheizt werden dürfen. Abhängig ist das ganze dann davon, welche Tätigkeiten in besagten Räumen ausgeführt werden.
Zu Details wollte sich das Wirtschaftsministerium auf BILD-Anfrage bislang leider nicht äußern. Der Entwurf soll in den nächsten Tagen im Kabinett beschlossen werden. Spätestens dann dürften die Bürger und Bürgerinnen unseres Landes sicherlich auch endlich über die Dos und Dont’s des Winters informiert werden. Es bleibt spannend, denn noch weiß niemand genau, was in den kommenden Monaten auf uns alle zukommt.
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