Habecks Gas-Umlage: Haushalte sollen bis zu 1190 Euro mehr zahlen

Die Diskussionen um die Nord Stream 1-Turbine dauern noch immer an. Mit jedem Tag, der vergeht, steigen die Kosten für die Gasimporteure, von denen einige bereits mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Die Bundesregierung plant nun, dies zu ändern, allerdings auf Kosten der Gasverbraucher. Die geplante neue Gasumlage könnte für viele eine erhebliche Belastung darstellen.

Als Olaf Scholz Ende Juni die neue Gasumlage ankündigte, war zunächst von einer Preiserhöhung von 2 Cent pro Kilowattstunde die Rede. Heute herrscht jedoch mehr Unklarheit über die genaue Höhe der Umlage. Robert Habeck sprach kürzlich von einer Abgabe zwischen 1,5 und 5 Cent. Die genaue Höhe wird Mitte August veröffentlicht.

Die Umlage soll insbesondere denjenigen Gasunternehmen zugute kommen, die von den verringerten russischen Gaslieferungen betroffen sind. Sie wird für alle Gasverbraucher gelten, sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden. Auf diese Weise will die Regierung bis zu 90 % der gestiegenen Kosten der Gasimporteure abdecken.

Für einen durchschnittlichen Haushalt könnte dies eine Erhöhung der Gasrechnungen um bis zu 1190 Euro bedeuten. Auch Kunden, die in ihren Verträgen eine Preisgarantie haben, müssen die am 1. Oktober in Kraft tretende Umlage zahlen. Diese wird voraussichtlich für einen Zeitraum von eineinhalb Jahren erhoben, was allerdings noch bestätigt werden muss.

Organisationen, die Privatkunden schützen, haben bereits ihre Besorgnis über die neue Umlage geäußert. Die Bundesregierung hat daraufhin angekündigt, dass sie ein weiteres Entlastungspaket in Betracht zieht. Ob dieses rechtzeitig zum Oktober vorliegen wird, ist noch nicht sicher.

Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie hat seine Bedenken geäußert, da der Anstieg der Gaskosten die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen stark beeinträchtigen wird. Eine Umlage von fünf Cent pro Kilowattstunde könnte beispielsweise in einigen Unternehmen zu einer Erhöhung der Gaskosten um bis zu 20.000 Euro führen. Dies ließe sich nach Ansicht des Verbandes durch eine Preisobergrenze abmildern, zum Beispiel durch eine zeitliche Verlängerung der Umlage oder eine Staffelung.