Alleine im Bundesland Baden-Württemberg beschäftigen sich die Behörden aktuell mit sage und schreibe 454 Bußgeldverfahren, wegen des Verstoßes gegen die in Pflegeheimen und Krankenhäusern geltende Impflicht.
In der Pflege beschäftigte Menschen, die ihrem Arbeitgeber trotz behördlicher Aufforderungen noch keinen Impf- oder Immunitätsnachweis vorleget haben, müssen nun mit hohen Strafen rechnen.
Erste Bußgelder zwischen 250 und 300 Euro seien schon verhängt worden.
Insgesamt gibt es in Deutschland rund 37.000 Pflegepersonen, die dazu aufgefordert wurden, einen entsprechenden Nachweise vorzulegen. 13.000 von ihnen kamen der Bitte nach – 24.000 bislang noch nicht. Sie sehen die Notwendigkeit einer Impfung wohl noch immer nicht. Und das ist fatal: Denn sie arbeiten mit teils schwerkranken Menschen, deren Immunsystem oftmals nicht gut aufgestellt ist. Und gerade diese Menschen müssten eigentlich bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden.
Im Sinne der Impfpflicht müssen die Gesundheitsämter der Länder jeden Fall einzeln betrachten. Ein kaum vorstellbarer bürokratischer Akt, dem man anfangs versuchte mit Wohlwollen und Erklärungen gerecht zu werden. Fand jedoch kein Umdenken bei den kontaktierten Menschen statt, mussten andere Maßnahmen ergriffen werden: In erster Instanz wurde den Betroffenen das Betreten der Einrichtung und die ausgeübte Tätigkeit untersagt. Fruchtete das nicht, waren und sind auch Bußgelder möglich.
Hier gibt das Infektionsschutzgesetz übrigens einen Bußgeldrahmen von bis zu 2.500 Euro vor. Das Problem, welches Kliniken in diesem Zuge befürchten, ist ein handfester Personalmangel und eine folgende, nicht ausreichende Versorgung der Patienten und Patientinnen. Eine nicht vorstellbare Konsequenz, die es unter allen Umständen zu vermeiden gilt, denn die Pflege und medizinische Behandlung von allen Menschen in Deutschland muss zu jederzeit gewährleistet werden können.
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