Jobcenter greifen durch: Hartz-IV-Empfängern geht es an den Kragen

Wer in Deutschland kein Geld verdient, wird vom sozialen Netz aufgefangen. Erst einmal gut und wichtig, denn Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Doch es gibt nun einmal auch die Menschen, die sich in der sozialen Hängematte ausruhen und andere für ihr Einkommen schuften lassen. Um das weiter zu unterbinden, will die Bundesagentur für Arbeit (BA) Hartz-IV-Empfängern künftig noch enger auf die Pelle rücken.

Doch worauf genau haben es die Arbeitsämter abgesehen?
Bislang war es so, dass die Jobcenter der Republik nur sehr zögerlich nach potenziellen Zusatzeinkünften und Geheimvermögen von Hartz-IV-Empfängern gefahndet haben. Das fiel Revisoren der BA bei Stichkontrollen auf.
Eine Tatsache, die so nicht geht, weil ebenfalls bei den Kontrollen herauskam, dass es in einigen Fällen sogar sein könnte, dass die beziehenden Personen aufgrund ihres nicht angegebenen Zusatzeinkommen eigentlich gar keinen Anspruch auf Sozialleistungen hätten.

Nun will die BA künftig noch verstärkter auf die Suche nach verschwiegenem Vermögen und Einkommen gehen. In Zukunft sollen Hartz-IV-Empfänger deswegen grundsätzlich Auskunft über die „Art, Höhe und Anlagekonditionen“ aller ihrer Kapitalvermögen geben. Bisher musste man dies nur, wenn man mehr als 100 Euro Zinseinnahmen pro Jahr erzielte.
Doch auch hinter geringen Zinseinkünften können sich aufgrund der Niedrigzinsphase größere Vermögen verbergen. So jedenfalls heißt es in einem internen Maßnahmenkatalog der Agentur für Arbeit.

Der Fall an sich ist jedoch nichts neues. Schon im Jahre 2019 erreichten die deutschen Arbeitsämter 1,57 Millionen Hinweise auf mögliche Zusatzeinkünfte. 353.512 waren zum Ende des besagten Jahres noch immer nicht bearbeitet.
Ebenfalls kam bei der Stichprobe heraus, dass in insgesamt 90 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle nichts weiter unternommen wurde, um die Dinge aufzudecken und damit auch Kosten für den Bund einzusparen.