Kreistage mit Impfpflicht-Beschlüssen

Derzeit werden in Deutschland immer noch über 80.000 neue Corona-Fälle pro Tag gemeldet. Im Herbst könnte es nach Ansicht von Gesundheitsexperten noch schlimmer kommen. Die Gesundheitsminister der Länder sind sehr besorgt, dass Deutschland darauf nicht ausreichend vorbereitet ist: Deshalb wird erneut über eine Impfpflicht diskutiert.

Der Vorschlag einer Impfpflicht wurde in Deutschland im März im Bundestag offiziell abgelehnt. Auch andere Länder wie Österreich, wo Impfungen für Erwachsene obligatorisch wurden, haben inzwischen beschlossen, ihr Impfgesetz auszusetzen.

In Deutschland besteht jedoch eine Impfpflicht für alle, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Pflegeheimen, Krankenhäusern, Arztpraxen und Ambulanzen tätig sind. Und genau das stand auf einer Sondersitzung des Kreistages in Neubrandenburg zur Diskussion.

Seit dem Inkrafttreten der Verordnung im März sind mehrere Klagen gegen die Regelung eingereicht worden. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klagen gegen die Maßnahme jedoch mit der Begründung ab, dass es wichtig sei, schutzbedürftige Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen zu schützen. Das Gericht fügte hinzu, dass Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind, mit einem Berufsverbot belegt werden können.

Nun haben Beschäftigte des Gesundheitswesens erneute Schritte unternommen, um die Aussetzung der Impfpflicht zu erreichen. Sie begründen dies damit, dass eine große Zahl von Mitarbeitern gezwungen ist, sich wegen der Nebenwirkungen der Impfung krankschreiben zu lassen, was den Druck auf die ohnehin schon unterbesetzten Kliniken noch erhöht. Außerdem werden geimpfte Mitarbeiter genauso häufig krank wie ungeimpfte.

Heiko Kärger, Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, zeigte Verständnis für die Belange des Gesundheitspersonals. Er selbst ist inzwischen viermal geimpft und hat sich bereits zweimal mit Covid infiziert. Eine Änderung der von der Bundesregierung erlassenen Verordnung wollte er jedoch nicht in Erwägung ziehen.

Thomas Besse von der Agentur für Arbeit Neubrandenburg erklärte, dass sich die Impfpflicht bislang nicht auf die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen ausgewirkt zu haben scheint. Laut Besse ist die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen im Vergleich zu vor drei Jahren sogar leicht angestiegen.