Ohne Maske im Auto? Bußgeld droht

Eine Maskenpflicht am Steuer gibt es nicht. Doch dennoch sind alle Autofahrer bald schon dazu verpflichtet, eine Maske im Auto aufzubewahren. Beispielsweise im Verbandskasten. Wer sich widersetzt, muss sich mit einem Bußgeld abfinden. Die neue Regelung soll schon zu Beginn des kommenden Jahres 2023 in Kraft treten und bei Widersetzung mit Strafen geahndet werden.

Doch wie kommt es jetzt dazu? Immerhin gibt es das Corona-Virus inzwischen schon seit zweieinhalb Jahren auch in Deutschland und die Masken sind längst zu einer obligatorischen Sache für viele Bürger geworden. Hintergrund ist eine Überarbeitung der DIN-Norm 13164. Diese nämlich definiert, womit ein Kfz-Verbandskasten ausgestattet sein muss. Schon im Februar 2022 legte der zuständige Normenausschuss “Medizin” des Deutschen Instituts für Normung fest, dass zum Inventar eines Auto-Verbandskastens zwei medizinische Schutzmasken gehören.

Wer sich allerdings nicht daran hielt, der musste nur mit einer Ermahnung der kontrollierenden Polizei rechnen. Weitere Konsequenten waren hier nicht zu befürchten. Entsprechend gering war der Druck, den Verbandskasten mit den Masken aufzurüsten.

Doch ab 2023 droht mehr als eine Ermahnung, wenn man über keine zwei Masken im Verbandskasten verfügt: Dann muss man als Fahrzeughalter nämlich 5 Euro bezahlen. Fährt man ein fremdes Auto, und prüft vorher nicht das Vorhandensein der beiden geforderten Masken, so sind es im Zweifel sogar 10 Euro.

Neben der Masken-Thematik muss man ab 2023 aber noch auf zwei weitere Änderungen der neuen DIN-Norm achten: Ab dann benötigt man nur noch ein Dreiecktuch, zuvor waren es zwei. Das Verbandtuch mit der Größe 40×60 Zentimeter wurde sogar ersatzlos gestrichen, man darf es aus dem Kasten entfernen. Wenn man sich einen ganz neuen Verbandskasten zulegen muss oder möchte, sollte man im besten Falle darauf achten, dass er der neuen DIN Norm entspricht. Tut man dies, hat man nicht zu befürchten, dass man nicht über die geforderten Inhalte verfügt.