Ist es rechtlich zulässig, die Behandlung eines Patienten von der Einhaltung der 3G-Regel abhängig zu machen? Das Bundesgesundheitsministerium hat sich jetzt dazu geäußert.
Immer häufiger wenden Arztpraxen die 2G- oder 3G-Regel gegenüber Patienten an. Von Schwierigkeiten bei Terminvergaben bis hin zur kompletten Verweigerung der medizinischen Behandlung – bei Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigungen steigt die Zahl von Patienten-Beschwerden.
Das Bundesgesundheitsministerium hat jetzt festgestellt, dass die „3G-Regel in Arztpraxen nicht angewendet werden darf.“ Die Regel bedeutet, dass für den Zutritt zu einem Ort eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus, eine Genesung von Covid-19 oder ein negativer Test vorzuweisen ist. Bei der 2G-Regel werden nur Geimpfte und Genesene zugelassen.
Ein Sprecher des Ministeriums erklärte laut Medienberichten, dass “Vertragsärzte verpflichtet seien, Patienten zu behandeln. Sie dürften dies nicht von der Einhaltung solcher Regeln abhängig machen.”
Alternative Lösungen zu 3G
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung merkte hinsichtlich des sicheren Betriebs in Arztpraxen an, dass es durchaus Alternativen zur 3G- oder 2G-Regel gebe: „Die Praxen dürfen organisatorisch regeln, dass ungeimpfte und ungetestete Patienten beispielsweise während speziell eingerichteter Sprechzeiten behandelt werden“, sagte ein Sprecher gegenüber Medien.Zudem sollte man an der bereits praktizierten Strategie, Tests anzubieten, festhalten. Das Ziel sei demnach, Kontaktreduzierungen zum Schutz anderer Patienten zu erreichen und Hygienekonzepte im Rahmen der Pandemiebekämpfung umzusetzen.
Beim Nachbarn Österreich sieht die Rechtslage hingegen nicht so eindeutig aus. Dort gibt es seitens der Ärztekammer keine Empfehlung, sondern es bleibt dem jeweiligen Mediziner selbst überlassen, ob die 3G-Regel angewendet wird. Allerdings muss es organisatorisch und technisch möglich sowie zumutbar sein. „Falls 3G verlangt wird, sollte es im Vorfeld bei der Terminvereinbarung kommuniziert werden“, so der Pressesprecher der österreichischen Ärztekammer.
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