Das RKI hat gute Nachrichten und sorgt dennoch für Verwirrung, denn das Zertifikat für Geimpfte und Genesene ist wieder sechs Monate gültig.
Erst vor kurzem hatte der Bundestag beschlossen, dass die Verkürzung des Genesenenstatus’ von sechs auf drei Monate auch für die Abgeordneten im Deutschen Bundestag gelten soll und reagierte damit auf herbe Kritik, dass die Politik mit zweierlei Maß messe.
Denn Mitte Januar hatte das RKI für mächtig Wirbel gesorgt, als es entschied, die Gültigkeit des Genesenen-Zertifikats auf drei Monate zu verkürzen und damit Millionen von Deutschen in Bedrängnis gebracht.
Mit deutlich weniger Medienwirksamkeit hat das RKI jetzt – “klammheimlich”, so Medienberichte – seine Entscheidung revidiert, indem es auf seiner Webseite verkündete, dass der verkürzte Genesenen-Status von drei Monaten “ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen” betreffe.
Riesen-Verwirrung in Deutschlands Apotheken
Damit scheint das RKI einen weg gefunden zu haben, einen offiziellen Rückzieher zu machen. Denn laut “Pharmazeutischer Zeitung” kann das EU-Zertifikat gar nicht zwischen ungeimpften und geimpften Genesenen unterscheiden. Die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene werde “nicht über das Zertifikat abgebildet“,s bestätigt der deutsche Apotheker-Verband ABDA gegenüber Medien.
Bei der Kontrolle des Impf-Zertifikats könne die Veränderung zudem zu Problemen führen, so ABDA-Sprecher Christian Splett. “Genau genommen kann ein Genesener TROTZ scheinbar gültigen Genesenen-Zertifikats vor einem Restaurant oder einer Kneipe abgewiesen werden. Nämlich dann, wenn die Erkrankung mehr als 90 Tage her ist und kein zusätzliches Impfzertifikat in der Corona-Warn-App hinterlegt ist. Das würde dann der Empfehlung des RKI entsprechen“, so Splett weiter.
Das bedeute laut Medienberichten, dass ein ungeimpfter Genesener nun aus technischen Gründen ein 180-Tage-Zertifikat erhält, das offiziell nur die Hälfte der Zeit gültig ist. Er kann sich also nicht sicher sein, welche Rechte ihm ab dem 91. Tag noch zugestanden werden.
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