Thüringer „Querdenker“-Richter verbietet Maske in Gerichtssaal

In einem fünfseitigen Beschluss hat der Thüringer Richter Volker Kuba erklärt, warum er Masken im Gerichtssaal untersagt. Die Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung der Pandemie hält der Jurist, wie viele seiner Kollegen, für „blinden Aktionismus“. Die Maskenpflicht beispielsweise widerspräche dem Verhüllungsverbot im Gerichtsverfassungsgesetz. Doch er geht sogar noch weiter. Prinzipiell lesen sich seine Aussagen wie die eines „Querdenkers“. Er stellt zum Beispiel in Frage, ob sich „auch nur eine einzige Person bewiesenermaßen in einem Kino, Theater, Museum, Sitzungssaal oder Restaurant” mit dem Coronavirus infiziert habe.

Mit Blick auf die Nachrichten der vergangenen Montage lassen sich Aussagen wie diese aber natürlich schnell widerlegen. Das alles scheint Kuba aber nicht zu interessieren. Doch er ist nicht der einzige deutsche Richter, der mit solchen Beschlüssen für Aufsehen sorgt.

Christian Dettmar beispielsweise, ein Amtsrichter aus Weimar, hatte im Frühjahr des vergangen Jahres bereits per einstweiliger Anordnung verfügt, dass Kinder an zwei Weimarer Schulen entgegen dem geltenden Hygienekonzept des Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Die Entscheidung war bundesweit diskutiert und kritisiert worden. In Kreisen der Verschwörungstheoretikern und Corona-Kritikern war das Urteil jedoch als Sensation gefeiert worden. Auch Dettmar gilt übrigens wie Kuba als Gegner der Maskenpflicht im Gerichtssaal.

Die beiden genannten Juristen scheinen nur zwei aus einem dubiosen Netzwerk von kritischen Richtern und Staatsanwälten. Zwei Sprecher und ein Richter aus Erfurt verließen das Netzwerk Anfang September 2021, weil es sich ihrer Ansicht nach zu einer “Art justiziellem Arm der Querdenker-Bewegung” entwickelt habe. Etwas, mit dem sich eben nicht jeder Mensch identifizieren kann und möchte.