Über die allgemeine Impfpflicht des Coronavirus streiten sich seit vielen Monaten Politiker, Rechtswissenschaftler und Ärzte. Eine valide Einschätzung hat hierzu jetzt auch der renommierte Jurist Prof. Dr. Christoph Gröpl abgegeben. Und er ist der Meinung, dass eine allgemeine Impfpflicht verfassungswidrig wäre.
Interessant ist vor allem seine Begründung:
Im Rahmen dieser Diskussion sollte man sich zuallererst die Frage stellen, ob die Impfpflicht denn dazu beitragen würde, die Gesundheit der Allgemeinheit und eben auch des Einzelnen zu schützen. Und hierfür muss man die neusten medizinischen Erkenntnisse betrachten. Und diese erheben, laut Gröpl, große Zweifel. „Eine Covid-19-Impfung schützt eben nicht – wie monatelang, zum Teil wider besseres Wissens behauptet wurde – gegen eine Corona-Infektion des Geimpften. Und es kommt noch schlimmer, sie schützt auch nicht dagegen, dass der Geimpfte andere Menschen ansteckt. Einige Thesen gehen sogar so weit, dass wir in den vergangenen Monaten nicht nur keine „Pandemie der Ungeimpften“ gehabt hätten, sondern eine „Pandemie der Geimpften“. Ich bin kein Mediziner oder Statistiker und maße mir keine Letztentscheidung über solche Fragen an. Auch für Laien dürfte allerdings klar geworden sein: Die Impfung schützt nicht vor Eigen- und Fremdansteckung. Dann aber ist die Impfung nicht geeignet zum Gesundheitsschutz, daher nicht verhältnismäßig, sondern verfassungswidrig.“
Eine weitere Prüfung der Erforderlichkeit und der Angemessenheit sei dann einfach auch nicht mehr notwendig.
Dennoch bleibt bis heute das Argument, dass die Impfung vor schlimmen Krankheitsverläufen und dem Tod schützen könne. Doch selbst wenn es stimmt, müsse es laut Gröpl jedem selbst überlassen sein, „ob und inwieweit er sich selbst gefährdet, wenn er sich impfen oder nicht impfen lässt. Und einer Überlastung des Gesundheitssystems, insbesondere der Intensivstationen in Krankenhäusern, hat der Staat nicht durch eine Impfpflicht entgegenzuwirken, sondern durch die Finanzierung ausreichender Kapazitäten.“
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