Verstoß gegen die Maskenpflicht: 25 000 Euro Strafe!

Wer sich weigert eine Maske zu tragen, an Orten an denen diese verpflichtend getragen werden muss, der könnte in Berlin schon bald ordentlich zur Kasse gebeten werden. Denn der jetzt diskutierte Bußgeldkatalog sieht in diesem Falle wirklich drastische Strafen für entsprechende Verstöße vor.

Bei der Debatte ging es vor allem um eine Pflicht zum Tragen der Maske in Innenräumen wie Museen oder auch dem Einzelhandel. Hierfür machte sich allen voran die Gesundheitssenatorin Ulrike Gote von den Grünen stark. Franziska Giffey allerdings ist dahingehend etwas skeptisch und will in Berlin keinen Alleingang unternehmen. In anderen Bundesländern gelten nämlich bisweilen noch andere Regelungen bezüglich der Masken.

Doch vor allem die für den Beschluss angehörten Experten, wie etwa Mediziner und Wissenschaftler der Charité, halten eine entsprechende Maskenpflicht für notwendig. Mit Sorge schaue man seit Wochen auf das stetig wachsende Corona-Infektionsgeschehen. „Wir laufen an der Charité möglicherweise in eine Situation hinein, in der wir die reguläre Versorgung wieder einschränken müssen“, erklärt auch Charité-Vorstandsmitglied Professor Martin E. Kreis. „Wenn der Infektionsschutz mit der Maskenpflicht in Innenräumen intensiviert würde, hätten wir eine gute Möglichkeit, der schwierigen Lage in den Krankenhäusern gegenzusteuern“, sagt Kreis weiter.

Fakt ist: Der Berliner Bußgeldkatalog hat es in sich. Es kostet bis zu 5000 Euro, wenn man trotz eines positiven Corona-Tests nicht nach Hause geht, gegen die Quarantäne-Pflicht für 10 Tage verstößt oder andere Menschen im Krankenhaus besucht. Auch Betreiber von Kliniken können bis zu 5000 Euro bezahlen müssen, wenn sie bei Besuchern die Tests nicht gewissenhaft kontrollieren. Wer aber beispielsweise ohne Maske in einem Krankenhaus herumläuft, kann mit bis zu 500 Euro belangt werden. Wiederholungstäter müssen sogar mit einer Strafe von maximal 25.000 Euro rechnen.