1.August: neue Regelungen treten in Kraft

Auch der Monat August bringt wieder Änderungen in der Gesetzgebung mit sich. Auf diese Neuerungen müssen sich Verbraucher einstellen.

Testpflicht für alle Reiserückkehrer geplant

Ab dem August werden sich alle Einreisenden nach Deutschland testen lassen müssen. Dies gilt dann für jegliche Form des Grenzübertritts. Für diese Ausweitung hat sich unter anderem Gesundheitsminister Jens Spahn ausgesprochen. Gelten soll diese Regelung bereits ab morgen, den 1. August. Alle Einreisende über 12 Jahre, gleich ob sie mit dem Auto, dem Bus, der Bahn oder mit dem Flugzeug ankommen, müssen dann einen Nachweis vorlegen. Diese kann ein negativer Test, ein Nachweis der Genesung oder einer vollständigen Impfung sein. Kommt jemand aus einem sogenannten Virusvariantengebiet, so ist ein Test zwingend. Die Tests im Ausland sind von den Reisenden selbst zu zahlen.

Familien mit geringem Einkommen erhalten Kinderfreizeitbonus

Eine Extra-Zahlung in Höhe von 100 Euro erhalten Familien mit geringem Einkommen. Dies gilt dann pro Kind und soll für Aktivitäten in der Freizeit eingesetzt werden. Erhalten werden dies Kinder und Jugendliche, deren Eltern unter anderem Hartz IV oder Wohngeld beziehen. Die Auszahlung erfolgt automatisch. Lediglich Familien, die Sozialhilfe oder Wohngeld erhalten, müssen einen formlosen Antrag stellen.

Fingerabdruck muss in den Personalausweis

Künftig muss jeder Bundesbürger, der einen neuen Personalausweis erhalten will, Fingerabdrücke speichern lassen. Der Bundestag hat dies in einem Beschluss im November 2020 verabschiedet und setzt damit eine Verordnung der EU um. Um Fälschungen und Missbrauch zu begegnen, müssen künftig Kombinationen aus Fingerabdrücken und biometrischen Fotos verwendet werden. Eine Abgabe von Fingerabdrücken war bislang eine freiwillige Leistung und lediglich bei einem Reisepass vorgeschrieben. Diese Neuerung wird von Datenschützern überaus kritisch gesehen. Einige sehen darin sogar einen Konflikt in der Verfassungsmäßigkeit.

Steuererklärung: Verlängerung der Abgabefrist

Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Abgabefristen bei der Steuererklärung. So wird nun auch die Frist für die Einreichung der Unterlagen verlängert. Als Stichtag gilt nun Ende Oktober 2021. Für gewöhnlich sind diese Unterlagen bis zum 31. Juli abzugeben. Die Frist verlängert sich noch einmal bis zum 31. Mai 2022, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Erklärung erstellt.

Urheberrechts-Reform tritt in Kraft

Neue Regeln gelten ab August auch im Umgang mit geschützten Werken auf Online-Plattformen. In diesem Fall wird eine heftig umstrittene EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 durch die Regierung umgesetzt. Inhaltlich geht es darum, dass Betreiber einer Online-Plattform zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn unerlaubterweise urheberrechtlich geschützte Werke durch Nutzer hochgeladen werden. Es besteht die Vorsorgemöglichkeit für Plattformen, durch Lizenzverträge dies zu umgehen. Auf der anderen Seite sind die Betreiber dafür verantwortlich, gewisse Inhalte zu blockieren. Erlaubt bleibt aber das Hochladen von kleinen Ausschnitten.