Die scharf kritisierten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wurden heute vom Bundesrat und vom Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier genehmigt. Jetzt kann es ganz schnell gehen. Schon am Freitag könnte die Bundesnotbremse in Kraft treten.
Am Donnerstag (22.04.2021) stimmte erst der Bundesrat und anschließend Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier der Überarbeitung des Bundesinfektionsschutzgesetzes zu. Am Tag zuvor hatte der Bundestag das Gesetz verabschiedet.
Voraussichtlich wird das Gesetz in diesen Stunden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und verkündet. Damit könnte die „Bundesnotbremse“ schon in wenigen Stunden in Kraft treten. Gemäß der vorgeschriebenen Frist für Gesetzesänderungen hätten die Landrkeise und Städte dann noch bis Samstag Zeit, die Maßnahmen umzusetzen.
Während zahlreiche Wissenschaftler und Mediziner darauf hoffen, dass dies so schnell wie möglich geschieht, gibt es auch viele Kritiker. Vor dem Bundesverfassungsgesetz liegen bereits die ersten Klagen gegen die Gesetzesänderung vor. Insbesondere die darin verordnete Ausgangssperre stößt heftig auf Kritiken. Auch dass der Bund hier massiv in Landesrecht eingreift, ist umstritten. Fraglich ist deshalb, ob das Gesetz in seiner jetzigen Form einer Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht standhält.
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Der Entwurf des Gesetzes wurde mehrfach verändert. Die jetzt von Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident genehmigte Variante enthält folgende Regelungen:
• Sobald in Städten oder Landkreisen eine Inzidenz von 100 oder höher festgestellt wird, sich also binnen sieben Tagen mindestens 100 Personen pro 100.000 Einwohner mit Sars-CoV-2 infiziert haben, gelten für die betroffene Region folgende Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie:
• Sobald die Inzidenz an drei Tagen in Folge über 100 liegt, werden außerdem die Kontaktbeschränkungen verschärft. Dann darf man privat nur noch eine einzelne Person außerhalb des eigenen Hausstandes treffen.
• Ab einer Inzidenz von 165 oder darüber müssen Schulen den Präsenzunterricht einstellen.
• Als Maßstab für den Inzidenzwert gelten die vom Robert-Koch-Institut (RKI) ermittelten Werte. Interpretationen auf kommunaler Ebene werden damit beendet. Das heißt aber auch, dass die Bürger in die Pflicht genommen werden, selbst die Zahlen des RKI zu verfolgen.
Die genannten Sonderregeln sind vorerst bis zum 30. Juni 2021 befristet.
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