Die Bundesregierung will im Angesicht der deutschlandweit stark gesunkenen Corona-Neuansteckungen zum Ende Juni die bundesweite Notbremsen-Regelung beenden. „Sie kann auslaufen jetzt“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. „Ich glaube, sie hat sehr zur Klarheit beigetragen, um diese dritte Welle zu bremsen.“
Dann fügte sie aber noch hinzu, dass man diese jederzeit wieder aktivieren könne, sollten sich die Virus-Mutationen ausbreiten und die Infektionen dadurch steigen. Auch Regierungssprecher Steffen Seibert hatte schon erklärt, es gebe „aus heutiger Sicht die Tendenz, diese Notbremse mit dem 30. Juni auslaufen zu lassen“. Dabei verwies er als Begründung auf die überaus positive Entwicklung, welche sich in den vergangenen Wochen abgezeichnet hat. Für ein Ende der Regelung mit dem Auslaufen des Junis sprachen sich auch CDU-Chef Armin Laschet und der Vizekanzler Olaf Scholz aus.
Weiter fügte Seibert aber auch noch hinzu, dass der Umgang mit der Bundesnotbremse aber „natürlich abhängig von der pandemischen Entwicklung“ sei. Die Bundesnotbremse in der derzeitigen Form läuft am 30. Juni automatisch aus. Sollte sie verlängert werden, dann muss dies vom Parlament beschlossen werden.
Auch in der CDU-Führung gibt es Sympathien für ein Auslaufen der Bundesnotbremse. So sagte im CDU-Präsidium der Parteichef Armin Laschet: „Es gibt angesichts sinkender Inzidenzzahlen keinen Anlass, sie zu verlängern. Für vereinzelte regionale Entwicklungen braucht es keine Bundesnotbremse. Da muss man vor Ort reagieren.“ Auch der Generalsekretär Paul Ziemiak „sehe keinen Grund, dass die Notbremse weiter notwendig ist“. Von der Bundesregierung erwartet er in den kommenden Tagen eine Entscheidung.
Das Parlament muss unabhängig davon bis Ende Juni über das Fortgelten der epidemischen Lage von nationaler Tragweite entscheiden. Für die zahlreichen Rechtsvorschriften in direkter Verbindung mit der Pandemie wie Eindämmungs- oder auch Impfverordnung ist dies die Grundlage. Laschet plädiert in diesem Falle für eine Verlängerung bis zum 30. September, eine Verlängerung gilt hier als sehr wahrscheinlich. „Bis dahin gelten zum Beispiel auch die Regelungen zur Kurzarbeit und zu den Wirtschaftshilfen“, sagte er.
Am 23. April traten die bundesweit verbindlichen Regeln für die verschärften Corona-Maßnahmen in Kraft. Vorgesehen ist darin unter anderem, dass nächtliche Ausgangssperren in den Landkreisen und kreisfreien Städten verhängt werden sollen, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird.
Die Corona-Zahlen sind aber inzwischen überall so stark zurückgegangen, dass alle Bundesländer die Marke von 50 unterschritten haben. Die Politik wollte mit den einheitlichen Regeln einen Flickenteppich in den Ländern vermeiden. Bisher ist diese Maßnahme bis zum 30. Juni befristet.
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