Am kommenden Mittwoch hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein Thema mit eventuell großer Folgewirkung auf der strammen Tagesordnung: Es geht um die Frage, ob der Bund die Renten zu Unrecht doppelt versteuert.
Explizit werden an besagtem Tag die Klagen zweier Rentner gegen ihre Steuerbescheide verhandelt. Die doppelte Besteuerung sei rechtwidrig und deswegen werden sie bei ihrer Klage auch vom Bund der Steuerzahler unterstützt. „Wir sind gemeinsam mit den klagenden Senioren von den Argumenten überzeugt, andernfalls würden wir die Verfahren nicht begleiten.“ Rein statistisch stehen die Chancen übrigens wirklich nicht schlecht: In etwa 40 Prozent der Verfahren vor dem Bundesfinanzhof verlieren die Finanzämter. Eine vielversprechende Klage also.
Konkret geht es in den beiden Verfahren am Mittwoch übrigens um eine ganze Reihe sehr komplizierter Einzelfragen. Eine dieser Fragen ist beispielsweise, ob Grundfreibeträge, Sonderausgabenabzüge für die aus der Rente zu zahlenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie steuerfreie Zuschüsse der Rentenversicherungsträger zur Krankenversicherung angerechnet werden müssen oder nicht.
„Es geht bei den Musterklagen nicht darum, dass Rentner keine Steuern mehr zahlen müssen, es geht auch nicht um die nachgelagerte Besteuerung als solche“, sagt Isabel Klocke, die Leiterin der Steuerrechtsabteilung bei Bund der Steuerzahler. „Es geht nur um die Frage, ob der Gesetzgeber die Umstellung vom neuen aufs alte System richtig übersetzt hat. Ich gehe davon aus, dass an bestimmten Parametern der Berechnungsweise nachjustiert wird.“
Falls die Rentner also wirklich Erfolg mit ihrer Klage haben, könnte das erhebliche Folgen für das Bundesfinanzministerium haben. Diese müssten ihre aktuell geltenden Regeln dann umgehend ändern. Über ein bisschen mehr Rente dürften sich dann Millionen von Rentner und Rentnerinnen in der gesamten Bundesrepublik freuen.
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