Illegales Corona-Vakzin wird in Deutschland verimpft

In mindestens einem Bundesland ist ein illegaler Impfstoff im Umlauf. Verimpft wird er in Arztpraxen, die sich über das Gesetz hinwegsetzen. Eine Ärztin, die anonym bleiben möchte, berichtet aus Sachsen.

In Ostsachsen wird offenbar der nicht zugelassene Impfstoff von Winfried Stöcker an Patienten verteilt bzw. ausprobiert. Klinische Studien zu dem Vakzin gibt es nämlich nicht. Eine Ärztin, die anonym bleiben möchte, gestand, dass sie das Serum ohne Zulassung bereits Patienten injiziert. Darüber hinaus wisse sie von Kollegen, die das ebenfalls tun.

Entwickelt wurde das umstrittene Präparat in einem Lübecker Labor. Der Mediziner Winfried Stöcker hat es vor rund einem Jahr selbst hergestellt und behauptet sein Impfstoff sei hoch wirksam und habe kaum Nebenwirkungen. Er berief sich dabei auf Experimente an sich selbst und rund 100 Freiwilligen aus seinem Bekanntenkreis. Außerdem soll sein Präparat einfach herzustellen sein, hätte keine komplizierten Ansprüche an die Lagerung und sei leicht an die Mutationen anzupassen. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Schleswig-Holstein erstatteten Anzeige, weil Stöcker sein Vakzin anderen Menschen injizierte, ohne es in einem ordentlichen Zulassungsverfahren auf seine Sicherheit und Wirkung prüfen zu lassen.

Die Zulassung von Medikamenten ist ein streng regulierter und aufwendiger Prozess, der sicherstellt, dass erst nach aufwendigen Vorversuchen, klinische Tests an Menschen stattfinden. Stöcker verweigerte jedoch dieses aufwendige und teure Zulassungsverfahren mit seinem Antigen zu durchlaufen. Auch ein Patent möchte er nicht erheben, weil er der Welt sein Mittel kostenlos zur Verfügung stellen möchte. In seinem Blog kündigte der Mediziner unterdessen an, dass er sein Rezept an Hausärzte verschicken werde. Offenbar ist dies nun geschehen und Ärzte in Ostsachsen verabreichen das nicht zugelassene Vakzin an Patienten. Die Nachfrage soll steigen.

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Laut Ärztekammer besteht neben den möglichen Gesundheitsschäden ein Haftungsrisiko. Anders als bei zugelassenen Medikamenten oder Impfstoffen haftet der Staat nicht, falls die Injektion Schäden verursacht. Außerdem „könnte Körperverletzung laut Strafgesetzbuch sowie ein Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung vorliegen.“, wird Kammernsprecher Knut Köhler vom Portal „Tag 24“ zitiert.

Die zuständige Staatsanwaltschaft teilte mit, dass bislang keine Strafanzeige vorliege, man führe jedoch „von Amts wegen Vorermittlungen“ wegen möglicher Körperverletzung in mehreren Fällen.

Nicht regulierte Medikamenten-Versuche an Menschen sind verboten. Dazu zählen auch Impfstoffe. Dabei schützt der Gesetzgeber sowohl die Versuchspersonen als auch diejenigen, die sich darauf verlassen, dass ein Medikament ausreichend geprüft wurde.