Künftig müssen sich die großen Lebensmittelkette Aldi, Lidl, Edeka und Rewe in den Preisverhandlungen fairer gegenüber den Landwirten verhalten. Das neue Gesetz wird von den Verbraucherschützern ausdrücklich gelobt. Gleichzeitig unterstellen sie, dass die Kunden auf die sogenannten Tiefstpreise keinen Wert legen. Aus unterschiedlichen Gründen sind die FDP und die Grünen unzufrieden.
Einseitige Vertragsänderungen oder Stornierung von Aufträgen in allerletzter Minute? Im deutschen Lebensmittelhandel sollen solch unfaire Handlungen bald der Vergangenheit angehören. Am Abend hatte der Bundestag einer entsprechenden Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes zugestimmt. Die Neuregelung wurde sowohl von den Landwirten als auch den Verbraucherschützern begrüßt, heftige Kritik kam allerdings aus der Opposition.
So erklärte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband, dass dieses Gesetz „ein wichtiger Schritt für mehr Fairness im Lebensmittelmarkt“, sei, denn viele Verbraucher in Deutschland wollen sich nachhaltig ernähren. Daher sei ihnen der Preisdruck nicht wichtig. Die Nachbesserung wertete auch der Deutsche Bauernverband als „positives Signal“, sagte der Generalsekretär Bernhard Krüsken.
Die Stärkung der Position auf dem Markt für die landwirtschaftlichen Betriebe und Landwirte lobte auch die ernährungspolitische Sprecherin innerhalb der SPD-Fraktion, Ursula Schulte. „Das ist nur gerecht, denn am Ende sind sie es, die unsere Lebensmittel produzieren, nicht Supermärkte.“ Kritik an den „großen Vier“ auf dem Lebensmittelmarkt in Deutschland – den Ketten Aldi, Lidl, Edeka und Rewe – kam auch aus den Reihen der Union. Es gleiche einem Kampf wie zwischen „David und Goliath“, wenn den Erzeugern durch die Handelsketten ein „ruinöser Preiswettbewerb“ aufgedrückt wird, so die Fraktionsvorsitzende der CDU, Gitta Connemann. „Deshalb bauen wir für sie einen Schutzwall.“
Grüne wollen Verbot von Niedrigpreisen
Hingegen geht den Grünen das Gesetz nicht weit genug. Sie fordern darüber hinaus auch ein Verbot von zu niedrigen Lebensmittelpreisen. Untersagt werden müsse zudem generell das unlautere Handeln der Lebensmittelketten. Es dürfen nicht nur einzelne Praktiken verboten werden, mahnte etwa der agrarpolitische Sprecher Friedrich Ostendorff.
Hingegen kritisierte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Gero Hocker, das verabschiedete Gesetz als Augenwischerei. Hierbei versuche die Große Koalition, ihre „für die Landwirte zermürbende Politik dem Lebensmitteleinzelhandel in die Schuhe zu schieben“. Lediglich eine Stärkung des Bundeskartellamts könne eine Verbesserung der Situation für die Landwirte mit sich bringen.
Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, in der zum ersten Mal ein Mindeststandard für Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette in der gesamten EU vorgesehen ist. Zusätzlich zu dem nun erfolgten Verbot von unlauteren Handelspraktiken wird auch eine Ombudsstelle eingerichtet. Landwirtschaftlichen Betrieben wird hier die Möglichkeit gegeben, sich bei unlauteren Praktiken an diese Stelle zur Klärung zu wenden.
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