In Kürze werden viele Sylt-Besucher schlechte Nachrichten erhalten. Mehrere Mitarbeiter von Restaurants waren mit Corona infiziert und sorgen nun dafür, dass die Gäste womöglich in Quarantäne müssen. Erste Zweifel am Öffnungskonzept für Tourismusregionen kommen auf.
Ein Sylter Gastwirt muss wenige Wochen nach Wiedereröffnung sein Restaurant wieder schließen, da ein Küchenmitarbeiter mit Corona infiziert ist. Gäste können frühestens ab dem 2. Juni wieder empfangen werden. Auch das Restaurant Knurrhahn hat mit Corona-Infektionen zu kämpfen, wie die „Sylter Rundschau“ meldete und sich dabei auf Angaben des Kreises beruft. Positive Tests waren bei sieben Angestellten ermittelt worden. Diese Fälle bedeuten sowohl für die Insel als auch die betroffenen Touristen heftige Folgen.
Isolieren müssen sich demnach 29 Behördenmitarbeiter und auch 55 Gäste aus dem Kreis Nordfriesland. Hinzu kommen rund 1.000 Kontaktpersonen, die in den Restaurants zu Gast waren. Viele sind bereits wieder abgereist. Die Gesundheitsämter der Heimatorte bekommen zur Nachverfolgung nun die Daten der Reisenden zugestellt. Die Kreisverwaltung teilte mit, dass der Fall zeige, dass regelmäßige Tests ganz bedeutsam sind.
Erst in der letzten Woche ist öffentlich geworden, dass Anfang Mai ein Ehepaar nach dem Inselurlaub positiv auf Corona getestet wurde. Der Kreis hatte erst nach der Abreise davon erfahren und bedeutete für das zuständige Gesundheitsamt einen immensen Aufwand. Während des Aufenthalts hatte das Paar vier Restaurants besucht, was für 300 Menschen nachträgliche Quarantäne bedeutete. Derzeit gibt es auf der Insel 25 Corona-Fälle und 210 Menschen, die in Quarantäne sind.
Sylt als Modellregion für Tourismus
Nordfriesland gehört zu den Modellregionen im Land Schleswig-Holstein und hat seit dem 1. Mai an den testweisen Öffnungen teilgenommen. Unter strengen Voraussetzungen sind seit dem 17. Mai im gesamten Land aber wieder touristische Reisen möglich. In der Gastronomie dürfen nur Mitarbeiter beschäftigt werden, die alle drei Tage getestet werden. Im Innenraum sind Gäste nur dann erlaubt, wenn diese einen Schnelltest oder PCR-Test vorlegen können.
Für Unterkünfte und Urlauber gelten auch strenge Hygienekonzepte und es ist eine Erfassung der Kontaktdaten notwendig. Beherbergungen sind nur erlaubt, wenn vor Reiseantritt ein Test durch die Gäste vorgenommen wurde. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Zudem ist eine Wiederholung der Tests alle 72 Stunden vorgesehen.
Zahlreiche Verstöße gegen Verordnung
Wie sicher diese Konzepte der Öffnungen tatsächlich sind, steht nach den Ansteckungen nun wieder zur Disposition. Der Landrat Florian Lorenzen hatte die Gastronomen schon nach dem Fall mit dem Urlauberpaar gerügt. Nachdem zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Bestimmungen festgestellt worden waren, sagte er: „In Nordfriesland darf kein zweites Ischgl entstehen“.
In Tirol war es im vergangenen Jahr nach schweren Fehlern der Behörden bei der Umsetzung der Quarantäne-Verordnungen zu einer massenhaften Verbreitung des Virus in Europa gekommen. Auf Sylt soll es nicht soweit kommen. Daher hat der Landrat Lorenzen veranlasst, dass die Zahl der gleichzeitig anwesenden Gäste in 20 Gastronomiebetrieben auf die Hälfe reduziert werden muss. Dies gilt auch im Außenbereich.
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