Am 26. September gab es in verschiedenen Wahlkreisen in Berlin Verstöße gegen das Wahlrecht. Diese sind offenbar so gravierend, dass sie bei der Mandatsverteilung eine Rolle spielen könnten. Beim Verfassungsgerichtshof solle daher nun von der Landeswahlleiterin Petra Michaelis Einspruch eingelegt werden. Das könnte schlussendlich dazu führen, dass es eine teilweise Wiederholung der Wahl geben könnte.
Gegen das Wahlergebnis zur Abgeordnetenhauswahl in Berlin will die Landeswahlleitung offenbar Einspruch beim zuständigen Verfassungsgerichtshof einlegen. Es habe mehrere Wahlrechtsverstöße in zwei Wahlkreisen der Hauptstadt gegeben, die sich in der Summe auch auf die Verteilung der Mandate im Abgeordnetenhaus haben könnte. Dies teilte auf einer Sitzung des Wahlausschusses die örtliche Wahlleiterin Petra Michaelis mit. Eine eingehende Prüfung der einzelnen Vorgänge durch das Gericht könnte in einer teilweisen Wiederholung der Wahl in den beiden Wahlkreisen führen.
Betroffen von diesen Vorgängen ist zum einen der Wahlbezirk 6 in Charlottenburg-Wilmersdorf. Des Weiteren ist auch der Bezirk Marzahn-Hellersdorf in die Überprüfung der Vorgänge eingebunden. Grund für die Untersuchung ist, dass es einen zu engen Abstand zwischen den Erst- und Zweitplatzierten gibt, denn die Erststimmen entscheiden über das Direktmandat. „In diesen Fällen könnten sich Unregelmäßigkeiten mandatsrelevant ausgewirkt haben“, sagte Michaelis. Falsch ausgegebene Stimmzettel oder die deutschlandweit belächelte Tatsache, dass es zu wenig Stimmzettel in einigen Wahllokalen gab und diese verfrüht schließen mussten, waren einige Beispiele dafür.
Insgesamt gab es bei der Wahl Unregelmäßigkeiten in 207 von 2.257 Wahllokalen, so die Wahlleiterin. Sie sagte, dass dies eine erschreckende Zahl sei, die einen wirklich ärgern müsse. Doch stehen demgegenüber die anderen rund 2.000 Wahllokale, wo es keine Probleme gab.
Was alles tatsächlich schiefgelaufen ist, hat die Wahlleiterin nach eingehender Prüfung in einer Liste zusammengestellt. Unter anderem ist nachgewiesen worden, dass es zu einer verzögerten Zustellung der Briefwahlunterlagen kam und es an richtigen oder gleich ganz an Wahlunterlagen fehlte. Aufgrund dessen kam es dann zu zeitweisen Unterbrechungen des Wahlgeschehens in den Lokalen oder auch zu langen Wartezeiten bei der Wahl. Länger als die übliche Zeit hatten mehrere Hundert Wahllokale geöffnet. Bundesweit hat dies für erheblich negative Schlagzeilen gesorgt.
Die Landeswahlleiterin Michaelis hat bereits Konsequenzen aus dem Desaster gezogen und ihren Rücktritt angeboten. Der Senat hat dieses zum Ablauf des heutigen Tages angenommen.
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