In den meisten deutschen Regionen gibt es seit dem Wochenende eine Ausgangssperre, die von 22h bis 5 h gilt. Doch flächendeckende Kontrollen durch die Polizei sind nicht möglich.
Das erklärte nun der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Dietmar Schliff: „Eine flächendeckende Kontrolle der Ausgangssperren ist für die Polizei und die zuständigen Ordnungsbehörden der Kommunen kaum möglich.“ Die wenigen Menschen, die kontrolliert werden könnten, würden sich immer mehr auch sehr aggressiv zeigen: „Da sind unsere Kolleginnen und Kollegen teils heftiger verbaler Aggression und teilweise auch körperlicher Gewalt ausgesetzt“, sagte Schilff und gibt damit einen kleinen Einblick in die harte Polizeiarbeit.
Bislang sei es in den Städten, die von den Ausgangsbeschränkungen betroffen sind, aber ruhig geblieben. Nur vereinzelt wurden Verstöße festgestellt und dokumentiert. Auch in Berlin, der deutschen Hauptstadt, hätte man mit mehr Widerstand gerechnet.
Einhaltung der Ausgangssperre: Breite Kontrollen für Polizei kaum schaffbar https://t.co/ll8BkXgcf5
— ntv Nachrichten (@ntvde) April 25, 2021
In Reutlingen war die Polizei mit starkem Aufgebot präsent, weil es an den vergangenen Wochenenden immer wieder einmal zu Menschenansammlungen kam. Eingreifen mussten die Beamten an diesem Wochenende aber nicht.
Fest steht aber auch, dass es in einigen deutschen Städten am gestrigen Abend Proteste gegen die Ausgangsbeschränkungen gegeben hatte. Doch auch diese Demonstrationen verliefen, soweit sie kontrolliert werden konnten, recht friedlich ab.
Alle Städte, die eine 7-Tages-Inzidenz von über 100 aufweisen, müssen ab sofort mit nächtlichen Ausgangssperren leben. Dabei gilt generell das Verbot, das eigene Grundstück bzw. die eigene Wohnung zwischen 22 und 5 Uhr zu verlassen. Ausnahmen gibt es für Einzelpersonen. Diese dürfen sich noch bis 24 Uhr draußen aufhalten. Natürlich bestätigen aber auch hier Ausnahmen die Regeln: Wer arbeiten, mit dem Hund raus oder andere Menschen versorgen muss, der darf selbstverständlich auch zur Ausgangssperrzeiten das Haus verlassen.