Es scheint fraglich, ob die GroKo weiß, was sie da wirklich beschlossen hat. Inzwischen sorgt der seit Freitag geltende Bundes-Lockdown für heilloses Chaos in den Regionen, wo die Inzidenz 100 übersteigt. Bürger dürfen in 345 von 412 betroffenen Landkreisen in der Zeit von 22 bis 5 Uhr ihre Häuser nur noch aus triftigen Gründen verlassen. Dazu gehören der Beruf oder Gassigehen.
Ein Sprecher des Innenministers Horst Seehofer stellte klar, es sei „24 Stunden am Tag damit zu rechnen, dass die geltenden Regeln kontrolliert werden“. Dies bedeutet dann aber auch, dass keiner ohne einen triftigen Grund nachts in ein Risikogebiet fahren darf, weder mit Auto noch Bahn. Doch liegen alle wichtigen deutschen Flughäfen in Risikogebieten, dürfen somit nicht mehr nachts angefahren werden. Und für Privatreisen dürfen in dieser Zeit auch keine Flugzeuge abheben. „Reisen von A nach B, touristische Reisen“ gelten nicht als Ausnahmen, so Seehofer-Sprecher Steve Alter.
Damit ist die Verwirrung komplett. Nachtzüge könnten somit rein theoretisch ausfallen. „Nein“, so ein Bahnsprecher, man werde „einen verlässlichen Fahrplan aufrechterhalten“, etwa für Berufspendler. Doch werde die Bundespolizei Bahn-Reisende kontrollieren, so die Regierung. Stichproben wird es auch auf Autobahnen geben.
In der „Bild“-Zeitung warnte der Innenminister von Baden-Württemberg, Thomas Strobl: „Die Polizei wird konsequent auf die Einhaltung der Corona-Regeln achten – und da, wo es erforderlich ist, Verstöße schnell ahnden.“ Im Zweifel müsse die durch die Personen plausibel erklärt werden, wenn sie während der Ausgangssperre unterwegs sind. „Wer gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro bestraft werden.“
Ein Sprecher der Bahn versicherte aber, dass es Kunden ermöglicht wird, kostenlos umzubuchen, sofern sie die gebuchte Fahrt wegen der Ausgangssperre nicht antreten können. „Für Kunden, die ihre Reise aufgrund der Bundes-Notbremse nicht wie geplant antreten können, finden wir individuelle Lösungen. Diese Kunden bitten wir, sich an unseren Kundenservice zu wenden.“
Fraglich ist, was für Urlauber gilt, die 6 Uhr morgens von Düsseldorf nach Mallorca fliegen wollen, was auch weiterhin erlaubt ist. Besonders fraglich ist, was passiert, wenn sie vor 5 Uhr morgens mit dem Auto anreisen. Denn aus touristischen Gründen stellt diese Anreise keine Ausnahme des Lockdowns dar. Derzeit bemühen sich sowohl Fluglinien wie auch Reisekonzerne in Krisen-Treffen mit dem Verkehrsministerium um Ausnahmeregeln. Doch bis dahin fliege man auf Sicht und werde einige Flüge verlegen, so ein Sprecher von TUI gegenüber der „Bild“.
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