Erst am gestrigen Donnerstag schoss die 7-Tage-Inzidenz über den Wert von 1.000, trotzdem wird heute in Baden-Württemberg mit den ersten Lockerungen begonnen. Eine neue Corona-Verordnung ist mit Freitag in Kraft getreten und bringt Erleichterungen für Restaurants, Museen und Indoor-Sport mit sich.
Bei Großveranstaltungen in Sport und Kultur sind ab sofort mehr Besucher erlaubt und auch für nicht Geimpfte gibt es inzwischen weniger Auflagen, denn die Alarmstufe I macht es möglich.
Trotz der noch immer stark steigenden Zahlen bei den Neuinfektionen sind sich sowohl Experten als auch die grün-schwarze Regierung unter Winfried Kretschmann sicher, dass Infektionen mit der Omikron-Mutante wesentlich milder verlaufen als es die vorherigen Varianten getan haben. Als deutliches Anzeichen habe man registriert, dass die Zahl der Krankenhauseinweisungen von Infizierten sich stabilisiert hat. Derzeit liegen die Grenzwerte deutlich unter den Vorgaben für Alarmstufe II.
Und diese Lockerungen wird es nun im Ländle geben:
In der Gastronomie wird es ab sofort keine Sperrstunde mehr geben und es ist weder von Geimpften noch Genesenen ein aktueller Test vorzulegen. Parallel dazu dürfen dann bis zu 6.000 Zuschauer nach der 2G-plus-Regel in Stadien gehen. Auf lediglich 3.000 Zuschauer ist dies begrenzt, wenn die Veranstalter lediglich nach der 2G-Regel handeln. Es ist dann auch erlaubt, bis zu 10 Prozent Stehplätze anzubieten.
Auch bei Konzerten werden die Lockerungen sichtbar. So ist bei Veranstaltungen in Hallen dann eine maximale Anzahl von Zuschauern in Höhe von 3.000 zugelassen, sofern am Eingang die 2G-Plus-Regelung angewendet wird. Auf 1.500 ist es bei der 2G-Regel begrenzt. Zugleich dürfen aber maximal 50 Prozent der Gesamtkapazitäten ausgenutzt werden, so die Vorgabe. 2G statt 2G-plus gilt dann auch in allen Museen und Büchereien.
Ein Test ist nun auch nicht mehr von Geimpften und Genesenen bei touristischen Angeboten notwendig. Dazu gehören unter anderem Skilifte, Seilbahnen und Busreisen. In Hallen für Freizeit- und Vereinssport ist kein 2G-Plus mehr notwendig. Gleichzeitig kann der Handel zum 3G-Modell zurückkehren, so dass mit einem aktuellen Test auch ungeimpfte Besucher shoppen gehen können. Zudem dürfen zwischen 21 Uhr und 5 Uhr ungeimpfte Personen ihr Haus wieder verlassen. Eine Ausgangsbeschränkung soll es erst dann wiedergeben, wenn in einzelnen Landkreisen eine Inzidenz von 1.500 oder mehr vorliegt.
An Vorlesungen an Universitäten dürfen nun auch wieder Studenten teilnehmen, die nicht geimpft sind, aber einen aktuellen Test vorlegen können.
Die einzige Ausnahme bilden weiterhin Clubs, Diskotheken und Messehallen. Da hier noch immer eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht, dürfen diese auch nicht öffnen. Verboten sind auch Karnevalsumzüge und in Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs ist eine FFP2-Maske nun Pflicht.
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