Verrücktes Berlin: 2G-Regel verschärft – Impfpass nichts mehr wert

Der digitale Impfpass ist die Grundlage für die 2G-Regel, die für sich genommen durchaus umstritten ist. Jetzt jedoch wird die Ausweispflicht weiter verschärft. Ab Sonntag ist in Berlin nämlich nur noch das digitale Zertifikat mit QR-Code gültig. Der gelbe Impfpass wird damit wertlos, zumindest bezüglich Corona.

Die Berliner Staatskanzlei verkündete am Dienstag, dass der Nachweis einer Corona-Impfung in der Bundeshauptstadt zukünftig „digital verifizierbar“ sein muss. Diese neuerliche Verschärfung der 2G-Regel gilt ab Sonntag. Demnach müssen Geimpfte einen QR-Code vorzeigen können, um unter die 2G-Regel zu fallen. Der gelbe Impfausweis reicht somit nicht mehr aus, um die Anti-Corona-Impfung vorzuweisen.

Der Nachweis des QR-Codes soll es Fälschern schwerer machen, einen unechten Impfnachweis auszustellen.

Dies legte die rot-rot-grüne Landesregierung im Rahmen der siebten Aktualisierung der Berliner Corona-Verordnung fest. Eine Lockerung ist auch dabei: So wird die Quarantänezeit für Kontaktpersonen von Infizierten verkürzt. Diese dürfen künftig nach fünf Tagen die Selbstisolation beenden, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können.

Digitaler Nachweis auch ohne Smartphone möglich

Die meisten Menschen zeigen ihren Impfpass via Smartphone vor, z.B. mit der CovPass-App des Robert-Koch-Instituts (RKI). Doch wer kein solches Gerät besitzt oder sich nicht auf die Technik verlassen will, kann weiterhin einen Papiernachweis mit sich herumtragen. Allerdings reicht nicht die Impfbescheinigung im gelben Impfpass. Stattdessen muss man in jedem Fall den QR-Code zur Impfung mit sich führen.

„Man muss kein Smartphone haben, aber zumindest eine Bescheinigung mit einem QR-Code ausgedruckt dabei haben“, betonte Christian Gaebler (SPD), Chef der Senatskanzlei.

Regelung widerspricht der Zusage der Bundesregierung

Marcel Luthe, der Abgeordnete und Spitzenkandidat der Freien Wähler will die QR-Code-Verordnung kippen und nötigenfalls klagen. Er moniert, dass „der internationale Impfpass auf der ganzen Welt“ gelte, „außer in Berlin?“ und fügte hinzu, dass diese Alleingang-Regel dem Infektionsschutzgesetz widerspreche. Gemäß § 22 könne ein Impfnachweis in Papierform oder elektronisch erfolgen.

In der Tat hieß es mit Einführung des digitalen Impfpasses im Frühjahr, dass der gelbe Impfpass gültig bleibe. Der digitale Impfnachweis mit QR-Code, sei „ein freiwilliges und ergänzendes Angebot“, ist bis heute auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums zu lesen. Weiter heißt es dort, dass „der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ weiterhin möglich und gültig“ sei.

veröffentlicht von
Sara Breitner