Keine GEZ-Gebühren mehr: Über 100.000 Bürger klagen

Nach der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland muss jeder seine GEZ-Gebühren zahlen. Unabhängig davon, ob man einen Fernseher hat oder nicht, oder ob man überhaupt einen der beitragsfinanzierten Sender sieht. Das ist in anderen europäischen Ländern nicht so, und das sollte auch in Deutschland nicht so sein. Das ist die Meinung von Tausenden von Bürgern, die jetzt gegen den Beitragsservice klagen. Wenn die Klage Erfolg hat, werden Hunderttausende von Deutschen Geld einsparen.

Jeder Haushalt in Deutschland muss jeden Monat 18,36 Euro GEZ-Gebühren zahlen. Auf den ersten Blick ein geringer Betrag, aber immerhin über 220 Euro pro Jahr. Das ist Geld, das die Menschen gerade in Zeiten hoher Inflation lieber für andere wichtige Dinge ausgeben würden.

Mit dem Beitrag wird der Betrieb der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ARD und ZDF sowie des Deutschlandradios finanziert. Tatsache ist aber, dass viele Menschen heute gar nicht mehr das staatliche Fernsehen sehen. Es gibt Hunderte von alternativen, kostenlosen Kanälen, die über Online-Dienste verfügbar sind. Einige besitzen nicht einmal mehr einen Fernseher: Es ist genauso einfach, Programme auf anderen Geräten zu streamen.

Ausnahmen von der GEZ-Gebührenpflicht gibt es nur wenige. Hartz-IV-Empfänger zum Beispiel können in bestimmten Fällen eine Befreiung von der Zahlung beantragen. In Bayern ist dies jedoch nicht der Fall: Landespflegegeld-Empfänger müssen zahlen, Ausnahmen sind nicht möglich. Das könnte sich aber bald ändern.

Der VdK hat beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Zahlungspflicht eingereicht. Dies liegt im Interesse von 350.000 Menschen, die davon profitieren, wenn der VdK Erfolg hat.

Es wird geschätzt, dass ZDF, ARD und Deutschlandradio bei einem Erfolg der Klage über 77 Millionen Euro pro Jahr verlieren würden. Familien mit geringem Einkommen werden dieses Geld ansparen und für andere Ausgaben verwenden. Die Klage könnte in Zukunft auch die Grundlage für gültige Widersprüche im Rest des Landes bilden.