Als vor einigen Wochen die Maßnahmen des Entlastungspakets bestätigt wurden, wurden viele Stimmen laut: Für Rentner wurde nicht vorgesorgt. Eine der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen profitierte kaum von den 17 Milliarden Euro, die die Bundesregierung für die Entlastung von steigenden Energiepreisen ausgegeben hat.
Nun hat eine Finanzexpertin der CDU verraten, dass es doch einen Weg für Rentner gibt, sich für die 300 Euro Energiepauschale zu qualifizieren.
Zuvor wurde den Rentnern mitgeteilt, dass aufgrund der für Juli dieses Jahres geplanten Rentenerhöhungen weniger im Entlastungspaket für sie stehen würde. Allerdings macht die Rentenerhöhung für viele nur einen sehr geringen Unterschied (5,35 % im Westen und um 6,12 % im Osten Deutschlands) und reicht unter Umständen nicht aus, um mit den steigenden Preisen Schritt zu halten.
Zu den Vorteilen des Entlastungspakets, die offiziell allen, auch Rentnern, zur Verfügung stehen, gehören das ÖPNV-Ticket für 9 Euro im Monat und die Preissenkung auf Benzin und Diesel. Die Pauschale von 300 Euro soll es allerdings nur für Einkommensteuerpflichtige geben, die das Geld als einmalige Summe in ihr monatliches Gehalt bekommen.
Daraufhin kritisierte Verena Bentele, Präsidentin des VdK-Verbandes, bereits Ende März die Ampel-Koalition, weil sie nichts für Rentner tue. Sie schlug damals einen Zuschlag auf die Rente vor, der direkt gezahlt werden sollte. Davon ist nichts mehr zu hören, aber jetzt sieht es so aus, als könnten zumindest einige Rentner doch noch eine zusätzliche Energieentlastung bekommen.
Wenn Sie bei der Minijob-Zentrale für einen 450-Euro-Job zusätzlich zur Rente gemeldet sind oder in Ihrer Steuererklärung „selbstständige Tätigkeit“ angegeben haben, können Sie auch die 300 Euro erhalten. Dies wurde vom Finanzministerium bestätigt.
Das können Sie auch zu Ihrem Vorteil nutzen, auch wenn Sie nicht regelmäßig arbeiten können. Das verriet Antje Tillmann, Finanzexpertin der CDU. Anspruchsberechtigt für die Energiepauschale können auch Rentenempfänger sein, die ein befristetes Arbeitsverhältnis eingehen, wie zum Beispiel eine Stunde Babysitten auf ein Nachbarkind
Die Bezahlung muss mindestens 12 Euro pro Stunde betragen und sollte per Banküberweisung bezahlt werden, um die Finanzbehörden zu befriedigen. Sie muss dann in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt prüft automatisch die Anspruchsvoraussetzungen. Werden diese erfüllt, soll dem Rentner im Mai 2023 die Energiepreispauschale ausgezahlt werden.
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