Faktencheck: Welche Sozialleistungen erhalten ukrainische Flüchtlinge in Deutschland und der EU?

Nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine am 24. Februar wurde mehr als ein Drittel der Bevölkerung des Landes vertrieben. Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks waren 13 Millionen Ukrainer gezwungen, aus ihrer Heimat zu fliehen. Viele mussten ihr gesamtes Hab und Gut zurücklassen. Einige derjenigen, die in andere Teile der Ukraine geflohen waren, mussten erneut fliehen, als der russische Vormarsch sie einholte. Insgesamt wurden 6,3 Millionen Flüchtlinge in Europa registriert. Hier ist ein Vergleich der Sozialleistungen, die sie in den verschiedenen Ländern erhalten.

In der EU haben Ukrainer automatisch das Recht, bis zu drei Jahre lang zu bleiben und zu arbeiten. Nach ihrer Ankunft werden die Flüchtlinge, die nicht bei Freunden oder Verwandten unterkommen können, zunächst in Aufnahmezentren untergebracht. Sie erhalten Lebensmittel, medizinische Versorgung und Informationen über die Weiterreise. Sie sollten auch Anspruch auf Sozialhilfe, Wohnraum und Schulen haben.

Mehr als 1,2 Millionen Ukrainer haben sich über die Grenze nach Polen begeben. Dort erhalten sie in den ersten vier Monaten ein Taschengeld von 40 Zloty pro Tag (etwa 8 Euro). Außerdem haben sie Anspruch auf 120 Euro Kindergeld pro Monat. Nach vier Monaten wird von den Flüchtlingen erwartet, dass sie Arbeit finden, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Das Vereinigte Königreich hat bisher im Rahmen von zwei Programmen über 142.000 Visa an Ukrainer ausgestellt: Ein Familienvisumsprogramm für diejenigen, die Verwandte im Vereinigten Königreich haben, und das Programm “Homes for Ukraine” für andere Kriegsflüchtlinge. Die aufgenommenen Flüchtlinge können bis zu drei Jahre lang im Vereinigten Königreich leben und arbeiten und haben Zugang zu Gesundheitsversorgung, Sozialleistungen und Schulen.

Rumänien hat bisher rund 84.000 Ukrainer aufgenommen. Sozialleistungen werden gewährt, sind aber auf 30 Euro pro Monat für Erwachsene und 40 Euro pro Monat für Kinder begrenzt. Die deutsche Flüchtlingsorganisation Pro Asyl kritisiert dies als zu niedrig und zu schwierig zu beantragen.

Österreich hat bisher rund 40.000 Ukrainern Zuflucht gewährt. Diese Flüchtlinge erhalten zunächst ein befristetes “Bleiberecht”. Damit haben sie bis zu einem Jahr lang das Recht auf Unterkunft, medizinische Versorgung, Arbeit und Bildung. Außerdem haben die Flüchtlinge Anspruch auf Grundsicherung und Familienbeihilfe (Kindergeld).

Deutschland hat bisher 867.000 ukrainische Flüchtlinge aufgenommen. Zunächst wird ein Aufenthalt von 90 Tagen im Land gewährt, der jedoch verlängert werden kann. Während dieser Zeit haben die Flüchtlinge Anspruch auf Unterkunft, Verpflegung und medizinische Versorgung. Außerdem erhalten sie vorübergehenden Schutz, der eine soziale Grundversorgung und Kindergeld umfasst.