Da die Inflation alle Lebensbereiche in Deutschland betrifft, hoffen viele Arbeitnehmer auf Lohnerhöhungen, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind da keine Ausnahme. So werden zu Beginn dieses Monats die Gehälter einiger Politiker in bisher nicht gekanntem Ausmaß erhöht.
Die vorgeschlagene Erhöhung wird jedes Jahr vom Statistischen Bundesamt auf der Grundlage des ermittelten Nominallohnindexes berechnet. Das Ergebnis wird dann bis zum 31. März eines jeden Jahres an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weitergeleitet.
Demzufolge erhalten alle Bundestagsabgeordneten ab dem 1. Juli dieses Jahres 310,40 Euro mehr pro Monat. Für Mandatsträger bedeutet das ein neues monatliches Gesamtgehalt von 14.906,68 Euro. Auch die Besserverdienenden profitieren von der Erhöhung.
Dazu gehört vor allem Bundeskanzler Olaf Scholz, dessen Gehalt auf 30.189,81 Euro pro Monat steigt. Damit ist er der erste Bundeskanzler, der mehr als 30.000 Euro im Monat erhält.
Auch die Gehälter der anderen Bundesminister sind so hoch wie nie zuvor: Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) beziehen nun jeweils ein Monatsgehalt von 25.573,08 Euro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD hervor.
Abgeordnete, die dem Bundestag angehören, verdienen mehr als solche, die nicht teilnehmen: Verteidigungsministerin Christine Lambrecht zum Beispiel bekommt nur 20.425,57 Euro, da sie kein Bundestagsmandat hat. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Verteidigungsministerium, Siemtje Möller, hingegen nimmt am Bundestag teil und hat dadurch ein höheres Grundgehalt von 21.604,43 Euro. Außerdem erhalten Bundestagsabgeordnete Tagegelder und Reisekostenerstattung.
Auf der offiziellen Website des Deutschen Bundestages wird jedoch darauf hingewiesen, dass Bundestagsabgeordnete keine zusätzlichen jährlichen Zahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld erhalten. Ihre Bezüge gelten zudem als steuerpflichtiges Einkommen.
Mit der Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.