Gericht bestätigt: Voller Impfschutz mit nur einer Impfdosis

Seit Mitte Januar diesen Jahres benötigen Menschen, die mit einer Dosis Johnson & Johnson gegen das Coronavirus immunisiert wurden, eigentlich eine zweite Impfung mit einem mRNA Impfstoff. Eine Frau ging hiergegen jetzt allerdings vor und bekam vom Berliner Verwaltungsgericht Recht.

Das Berliner Verwaltungsgericht hält den Ausschluss von einmal mit dem Vakzin von Johnson & Johnson geimpften Menschen vom vollständigen Impfschutzstatus durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für rechtswidrig. Statt des PEI müsse vielmehr die Bundesregierung selbst über diesen Status entscheiden, wie es in der offiziellen Stellungnahme des Gerichtes heißt. Die Klägerin wurde vom Gericht also kurzerhand für vollständig geimpft erklärt.
Erst im Oktober des vergangenen Jahres hatte sie sich einmalig mit dem Vakzin Johnson & Johnson impfen lassen. Im Januar galt sie dann aber anders als erwartet plötzlich doch nicht mehr als komplett immunisiert. Mit ihrer Klage hat sie ihr Recht nun vorerst erhalten – leider gilt das Urteil fürs erste nicht für andere Menschen mit gleichem „Problem“.

Es steht jedoch jedem Menschen frei, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen und auf diesem Wege ebenfalls für sein Recht zu kämpfen.
Politisch ist die Änderung von Beginn an umstritten. Bund und Länder teilten nach ihrer Konferenz am vergangenen Mittwoch bereits mit, dass die Entscheidung über Genesenen- und Geimpftenstatus dem PEI und dem Robert-Koch-Institut wieder entzogen wird.

Ob und wann die Bundesregierung nun abschließend und einheitlich in einem solchen Falle entscheidet, bleibt abzuwarten. Wünschenswert wäre jedoch eine baldige, generelle Regelung, damit die Unsicherheiten innerhalb der Bevölkerung endlich aufhören und man weiß, wann man Letzen Endes als vollständig geimpft gilt und wann eben nicht. Das würde auch das Miteinander in der Gesellschaft deutlich vereinfachen.